Rechte Dritter auf Akteneinsicht


Antrag: Linksfraktion will Akteneinsicht beim Bundesverfassungsgericht erleichtern
Die Fraktion möchte außerdem erreichen, dass die Sperrfristen im Bundesarchivgesetz um 20 Jahre verkürzt werden


(20.12.10) - Die Fraktion Die Linke will das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts stärken. In ihrem Antrag (17/4037) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechte Dritter auf Akteneinsicht und -auskunft im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach dem Vorbild des Bundesarchivgesetzes konkretisiert und einen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Versagung dieser Rechte vorsieht.

Zudem solle die Angebots- und Übergabepflicht sämtlicher Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts an das Bundesarchiv auch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufgenommen werden.

Die Fraktion möchte außerdem erreichen, dass die Sperrfristen im Bundesarchivgesetz um 20 Jahre verkürzt werden.

Die Linksfraktion begründet ihre Forderung mit der besonderen Stellung, die dem Bundesverfassungsgericht zukomme. Das Gericht sei Hüter und letztverbindlicher Interpret der Verfassung und habe auch im internationalen Vergleich eine Vorbildfunktion für die Verfassungsgerichtsbarkeit.

Deshalb bestehe ein großes wissenschaftliches und journalistisches Interesse an der Aufarbeitung der Entscheidungen des Gerichts. (Deutscher Bundestag: ra)


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