VIG erfüllt seinen Zweck nicht


Auskunftsverfahren langwierig und bürokratisch: Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) befürwortet
VIG habe sich in der Praxis als weitestgehend wirkungslos herausgestellt


(11.03.10) - Das bestehende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll geändert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, eine entsprechende Eingabe eines Bürgers an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung als "Material" zu überweisen, sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes einbezogen wird.

Der Petent kritisiert, dass sich das VIG in der Praxis als weitestgehend wirkungslos herausgestellt habe. Zudem sei das Auskunftsverfahren langwierig und bürokratisch. Das habe auch ein bundesweiter Behördentest der Verbraucherzentralen ergeben.

Der Bürger fordert zudem, Änderungen bei der Gebührenordnung vorzunehmen, damit das Kostenrisiko bei Anfragen besser abgeschätzt werden könne. Verbraucher sollten künftig ferner die Möglichkeit erhalten, vorab Auskünfte zu den voraussichtlich in Rechnung gestellten Kosten für eine Anfrage zu erhalten.

Der Petitionsausschuss wies in der Sitzung darauf hin, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert haben, zwei Jahre nach Inkrafttreten des VIG am 1. Mai 2008 eine Evaluation durchzuführen. Dabei sollen neben eigenen Erkenntnissen auch Anwendungserfahrungen Dritter, also auch die vom Petenten angesprochenen Behördentests und Praxis-Reporte, ausgewertet werden.

Nach Auskunft der Bundesregierung lägen Ergebnisse der geforderten Evaluation zurzeit noch nicht vor. Die Untersuchung müsse auf eine möglichst breite und wissenschaftlich abgesicherte Grundlage gestellt und angemessen in die Untersuchung einbezogen werden, forderten die Abgeordneten.

Nach dem Verbraucherinformationsgesetz haben die Bürger Anspruch auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen