Werner Hoyer (FDP) lehnt EU-Steuern ab


Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Einführung von EU-Steuern zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts
Die Verhandlungen des künftigen EU-Haushalts bezeichnete Hoyer als den "größten Finanzpoker, der in der EU jemals stattgefunden hat"


(13.07.11) - Werner Hoyer (FDP), Staatsminister im Auswärtigen Amt, hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung von EU-Steuern zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts abgelehnt. “In der Phase der europäischen Integration, in der wir uns gerade befinden, würden uns die Bürger eine zusätzliche Steuer nicht abnehmen", sagte Hoyer im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union mit Blick auf die jüngste Diskussion um die Griechenlandhilfen.

Während seiner Unterrichtung über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" (MFR) der EU, zu dem die Kommission am 29. Juni ihren Entwurf veröffentlicht hatte, sagte Hoyer, dieser enthalte "Licht und Schatten". Der MFR regelt den kommenden EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020. Der Staatsminister monierte außerdem, die im Entwurf enthaltenen Ausgaben "gehen weit über unsere Vorstellungen hinaus" und bezifferte die Differenz auf rund 100 Milliarden Euro. Auch die von der Kommission vorgesehenen Ausgaben für die Strukturpolitik von 376 Milliarden Euro bezeichnete Hoyer als zu viel. Forderungen der Opposition nach einem Ausgabeplus wies Hoyer zurück. "Sie definieren die europäische Identität damit, Geld auf den Kopf zu hauen", kritisierte er. "Das kann es nicht sein."

Neben seiner Kritik äußerte sich Hoyer auch lobend zum Kommissionsentwurf. Dieser gehe zwar in seinem Umfang über die Vorstellungen der Bundesregierung hinaus, stelle aber insgesamt einen "realistischen Vorschlag" dar und sei eine "gute Verhandlungsbasis". Positiv wertete Hoyer auch das "Entgegenkommen der Kommission bei der Förderung der neuen Bundesländer". Diese sollen laut Entwurf zwei Drittel der bisher gewährten Mittel weiter erhalten. Die Verhandlungen des künftigen EU-Haushalts bezeichnete Hoyer als den "größten Finanzpoker, der in der EU jemals stattgefunden hat" und betonte, eine abschließende Einigung erfolge möglicherweise erst Ende 2013. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen