Sanierungsverfahren für Unternehmen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein besseres Insolvenzrecht
Es solle auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierungen geben
(28.06.10) - Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts vorlegen, mit dem außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen gestärkt werden. Außerdem müsse das Insolvenzplanverfahren attraktiver gestaltet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2008). Es solle auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierungen geben.
In der Begründung ihres Antrages wirft die Fraktion der Deutschen Bundesregierung Versäumnisse vor. Es sei dringend notwendig, bessere Rahmenbedingungen für Insolvenzverfahren zu schaffen. "Jede abgewendete Insolvenz und jede gelungene Unternehmenssanierung ist ein praktischer Beitrag zum Schutz von Arbeitsplätzen", heißt es in dem Antrag.
2009 habe es 32.687 Insolvenzen gegeben, was zu einem volkswirtschaftlichen Schaden von 48,6 Milliarden Euro geführt habe. 521.000 Arbeitnehmer seien von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen gewesen. Die Firma "Kreditreform" erwarte in diesem Jahr eine weitere Zunahme der Zahl der Insolvenzen auf 38.000 bis 40.000.
Für außergerichtliche Sanierungsverfahren schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gläubigerschutzverfahren in Eigenverwaltung vor. Außergerichtliche Sanierungsverfahren müssten auch frühzeitig beginnen können.
Das heute bestehende Zeitfenster für Sanierungsversuche bis zur Insolvenzantragspflicht sei zu klein. "Es verhindert, dass grundsätzlich lebensfähige Unternehmen noch rechtzeitig vor der Stigmatisierung durch ein zu eröffnendes Insolvenzverfahren saniert werden", schreibt die Fraktion. Für einen überschaubaren Zeitraum solle es daher ein Gläubigerschutzverfahren in Eigenverantwortung geben, um einen Sanierungsplan vor Eröffnung einer Insolvenz ausarbeiten zu können.
Die Gewährung von Gläubigerschutz solle von der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger abhängig gemacht werden. Ein neu einzurichtender "Gläubigerrat" solle das Zeitfenster für die Erstellung eines Sanierungsplans kontrollieren. (Deutscher Bundestag: ra)
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