Vorbeugen: Datenmissbrauch und ELENA
Antrag: Bündnis 90/Die Grünen wollen ELENA aussetzen
Zentrale Datensammlungen immer erhebliche Missbrauchspotenziale bieten würden
(24.02.10) - Die Datenübermittlung im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises ELENA soll sofort ausgesetzt werden. In einem Antrag (17/658) schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren würden einer gründlichen Überprüfung bedürfen.
So seien ohne Kenntnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und ohne Offenlegung im Gesetzgebungsverfahren sogar Angaben zu Streiks und Aussperrungen in die von den Arbeitgebern zu übermittelnden Datensätze aufgenommen worden. Erst nach Protesten habe die Regierung die Bereitschaft gezeigt, auf diese Daten zu verzichten.
Mit kleineren kosmetischen Korrekturen an ELENA sei es jedoch nicht getan, schreiben die Abgeordneten. “Es muss in jedem Fall im Gesetz selbst sichergestellt werden, dass eine überbordende Datensammlung endlich normenklar ausgeschlossen wird", fordert die Fraktion.
Die vielen Skandale beim Umgang mit Daten von Beschäftigten hätten gezeigt, dass zentrale Datensammlungen immer erhebliche Missbrauchspotenziale bieten würden. Daher müssten im Fall ELENA die Beschäftigten genau wissen, welche ihrer Daten an die Zentrale Speicherstelle weitergegeben würden. Bündnis 90/Die Grünen verlangen daher die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs. (Deutscher Bundestag: ra)
Lesen Sie auch:
ELENA bereitet Kopfschmerzen
ELENA-Verfahrensgesetz kommt
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.