Experten loben Arzneimittelreform


Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: Um die Arzneimittelsicherheit zu stärken, soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, auch durch eine Informationspflicht über Rückrufe
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erklärten, die Vorlage sei angesichts der zahlreichen Fälle von Arzneimittelfälschungen, Qualitätsproblemen und Versorgungsengpässen in den vergangenen Monaten und Jahren zu begrüßen



Gesundheitsfachverbände begrüßen im Grundsatz das von der Bundesregierung geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sowie in schriftlichen Stellungnahmen.Auslöser für den Gesetzentwurf (19/8753) sind mehrere Arzneimittelskandale aus der jüngeren Vergangenheit. Um die Arzneimittelsicherheit zu stärken, soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, auch durch eine Informationspflicht über Rückrufe. Zudem soll es häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erklärten, die Vorlage sei angesichts der zahlreichen Fälle von Arzneimittelfälschungen, Qualitätsproblemen und Versorgungsengpässen in den vergangenen Monaten und Jahren zu begrüßen. Wichtig seien vor allem die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden sowie die erweiterten Rückrufkompetenzen.

Allerdings müsse mehr unternommen werden gegen Arzneimittelengpässe, die es bei bestimmten Medikamenten bereits gebe, etwa beim Schmerz- und Fiebermittel Ibuprofen oder bestimmten Antibiotika. Nötig sei eine verpflichtende Meldung der Pharmafirmen bei einem drohenden Versorgungsengpass.

Für die Sicherheit problematisch sei der Parallelvertrieb von Arzneimitteln, dessen Verbot erwogen werden sollte. Diese Vertriebsform diene zunehmend als Zugangsweg für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel. Die Erfüllung der gesetzlich verankerten Importquote berge somit das Potenzial, die Patientensicherheit zu gefährden.

Auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) forderte eine Abkehr von der Importquote, die dem Ziel einer verbesserten Arzneimittelsicherheit zuwider laufe. Die Wahrscheinlichkeit für importierte Arzneimittelfälschungen werde damit größer. Befürwortet wird die Importquote vom GKV-Spitzenverband, der argumentierte, dass auf diese Weise preisgünstige Medikamente zur Verfügung stünden. Ein Sprecher der GKV schränkte in der Anhörung allerdings ein, dass eine Förderung der Importe womöglich nicht mehr zeitgemäß sei.

Mehrere Sachverständige kritisierten den geplanten neuen Vertriebsweg der Medikamente für Hämophiliepatienten (Bluterkrankheit) über Apotheken und verlangten, die jetzige Regelung beizubehalten. Die Anwendung von Blutprodukten erfordere eine qualifizierte Behandlung und ein lückenloses Monitoring der Patienten durch ein Hämophiliezentrum. Es wäre grob fahrlässig, dies aufzugeben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 24.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen