BA: Abweichung vom eigenen AT-Konzept


Keine rechtlichen Maßnahmen gegen Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
In der Kritik: Einführung des BA-Konzepts für außertariflich Beschäftigte und Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung


(24.06.10) - Gegen die Mitglieder des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden keine Maßnahmen analog des Disziplinarrechts eingeleitet. Dies beschloss der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages, indem er einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnte. Bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dagegen.

Grund für den SPD-Antrag war ein Bericht des Bundesrechnungshofes zur Einführung des BA-Konzepts für außertariflich Beschäftigte (AT-Konzept). Darin wurden Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung kritisiert. Dies wurde durch eine anschließende Prüfung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen der Rechtsaufsicht bestätigt.

Danach wurde die Einführung, Umsetzung und Fortschreibung des AT-Konzeptes nicht mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmt. Außerdem habe sich die BA in einer Vielzahl von Fällen nicht an die Vorgaben des von ihr entwickelten AT-Konzeptes gehalten.

Darüber hinaus seien durch eine unzulässige Kombination der rechtlichen Institute der In-sich-Beurlaubung und des Beamtenverhältnisses auf Zeit den beurlaubten Beamtinnen und Beamten neben einer höheren Vergütung auch die Vorteile eines höheren Versorgungsanspruchs verschafft worden, heißt es in einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss.

Die SPD-Fraktion betonte, dass die "gute Arbeit" der BA insgesamt nicht in Frage gestellt werde. Die Abweichung von dem eigenen AT-Konzept habe jedoch zu einer Maximierung von Bezügen geführt. Es gebe keine Haushaltswahrheit und -klarheit.

Die Sozialdemokraten kritisierten, dass weder Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise bei der Sitzung anwesend war.

Auch die Koalitionsfraktionen hielten die bisherige Umsetzung des Konzepts für "nicht akzeptabel". Sie wiesen jedoch darauf hin, dass es sich hierbei nur um einige wenige Fälle handele. 97 Prozent der Gelder seien richtig ausgegeben worden. Der BA-Vorstand habe das Vertrauen der Koalition, betonten die Abgeordneten.

Der Vertreter des Ministeriums wies daraufhin, dass inzwischen Maßnahmen eingeleitet worden seien, um entsprechendes Verhalten in Zukunft abzustellen. Die Fehler der Vergangenheit würden noch rechtlich geprüft. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen