Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung


Finanzausschuss: Unionsfraktion deutet Einführung einer "Verwaltungsgebühr" für Selbstanzeiger an
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Selbstanzeige soll künftig alle Hinterziehungssachverhalte umfassen


(26.01.11) - Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182) wird es eine öffentliche Anhörung geben, die am Montag, dem 21. Februar, von 13 bis 15 Uhr stattfinden soll. Dies beschloss der Finanzausschuss. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt werden.

So soll eine Selbstanzeige künftig alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und darf sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuergestaltungen in bestimmten Ländern beziehen. In der Sitzung erläuterte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, mit dem Entwurf werde die Zielgenauigkeit des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige verbessert.

Die Strafbefreiung, die es auch in anderen Rechtsbereichen gebe, solle beibehalten werden. Man habe 30.000 Selbstanzeigen jährlich gezählt. Ein Königsweg zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung sei das Instrument jedoch nicht. Geprüft wird nach Angaben der Unionsfraktion die Einführung einer "Verwaltungsgebühr" bei der Selbstanzeige.

Damit soll erreicht werden, dass sich selbst anzeigende Steuerhinterzieher finanziell stärker belastet werden als säumige Steuerzahler. Bisher werden beide Gruppen mit dem gleichen Zinssatz belastet. (Deutscher Bundestag: ra)


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