Zins-Regulierung von Dispokrediten


Zinssatzdeckelung: Die Linke will weitere "Zinsexzesse" der Banken verhindern
Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite soll auf maximal fünf Prozent über dem Basiszinssatz gedeckelt werden


(27.09.10) - Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite sollen verbrauchergerecht reguliert werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag (17/2913).

Darin verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite auf maximal fünf Prozent über dem Basiszinssatz und der Zinssatz für geduldete Überziehungskredite auf maximal acht Prozent über dem Basiszinssatz gedeckelt werden.

Zur Begründung geben die Abgeordneten an, dass die Zinssatzdeckelung von 5 beziehungsweise 8 Prozent über dem Basiszinssatz gewährleiste, dass regulär eingeräumte Dispositionskredite nicht höher verzinst würden als Zahlungsverzug.

Von Dezember 2008 bis April 2010 hätten Verbraucherinnen und Verbraucher allein durch überhöhte Dispo- und Überziehungszinsen 777 Millionen Euro verloren. Eine Zinsbindung an den Basiszinssatz unterbinde zukünftige "Zinsexzesse" und berücksichtige die allgemeine Zinsentwicklung.

Eine Zinssatzdeckelung erlaube weiterhin, dass die Zinssatzhöhe dem jeweiligen Risiko angepasst werde. Und da Überziehungskredite wegen ihrer sofortigen Kündbarkeit für Kreditinstitute ein vergleichsweise geringes Risiko darstellen, müssten sie auch geringer verzinst werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen