EEG-Umlage und Braunkohlewirtschaft
Befreiung von der EEG-Umlage: "Zahlreiche Unternehmen befreit, die in keinem internationalen Wettbewerb stehen, zum Beispiel die deutsche Braunkohlewirtschaft"
Grünen-Fraktion thematisiert Ausgleichsregelungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
(29.08.12) - "Besondere Ausgleichsregelungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10421). Darin verweist die Fraktion darauf, dass viele stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage weitgehend befreit seien, "damit die vermeintliche internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht gefährdet wird". Mittlerweile seien jedoch "zahlreiche Unternehmen befreit, die in keinem internationalen Wettbewerb stehen, zum Beispiel die deutsche Braunkohlewirtschaft".
Wissen wollen die Abgeordneten, wie vielen Befreiungs-Anträgen in diesem und den vergangenen sechs Jahren stattgegeben wurde, auf welche Summe in Gigawattstunden sich dabei die Anträge für die Befreiung im nächsten Jahr summieren und wie viele Gigawattstunden dabei auf die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 zurückzuführen sind. Ferner fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung beabsichtigt, an der Entlastung von der EEG-Umlage für Teile der Braunkohlewirtschaft festzuhalten, "obwohl diese nicht im internationalen Wettbewerb steht und heute bereits große Gewinne für die Energieversorger erwirtschaftet". (Deutscher Bundestag: ra)
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