Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung


Verbraucherschutz: Landwirtschaftsausschuss empfiehlt Gesetzesänderung in Folge des Dioxin-Skandals
Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln wird als Straftat geahndet


(01.06.11) - Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stimmt für eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Folge des Dioxin-Skandals. Auf Basis des im Januar entwickelten Zehn-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz legte die Regierung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf (17/4984) im Landwirtschaftsausschuss vor.

Darin ist vorgesehen, dass Laboratorien, die in Lebens- und Futtermittelproben bedenkliche Mengen gesundheitsschädlicher Stoffe feststellen, sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, die in Eigenkontrollen Dioxine und Furane feststellen, verpflichtet werden, ihre Kontrollergebnisse an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich wird in Zukunft bei Verstößen der Sanktionsrahmen für Straf- und Bußgelder auf 100.000 Euro verdoppelt und die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln als Straftat geahndet.

Ferner wird die Zusammenarbeit der für die Lebensmittelüberwachung und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer mit den Dienststellen des Zolls in Fällen der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern und mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Fällen der Kontrolle des Internethandels geregelt.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Die FDP unterstrich, dass die Änderung ein Beleg für konsequentes Handeln der Regierung sei und zeigte sich erfreut, dass durch das insgesamt niedrige Niveau der Dioxinbelastung keine Schädigungen von Verbrauchern verzeichnet worden seien. Die Gesetzesänderung sei auch wichtig, weil mehr als 5.000 Betriebe auf dem Höhepunkt des Skandals durch Sperrungen betroffen waren und in Zukunft durch die Trennung der Fettströme sowie der Lebens- und Futtermittel mehr Sicherheit gewährleistet werden könne.

Auch die SPD-Fraktion stimmte zu: "Es ist ein erster Schritt getan, und wir unterstützen den Entwurf, weil er auch Teil unseres Aktionsplans ist", hieß es. Die Sozialdemokraten forderten weitere Konsequenzen mit Blick auf die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). "Eine Lehre aus dem Skandal ist, dass die Transparenz nicht ausreicht." Eine Meldung über erhöhte Dioxinwerte belasteter Lebens- und Futtermittel, ohne die Waren eindeutig zu nennen, schaffe keine “wirkliche Wahlfreiheit" für die Verbraucher.

Die Linksfraktion sah hingegen nur einen kleinen Teil des Zehn-Punkte-Programms der Regierung erfüllt. "Die Meldepflicht sollte auch auf private Zertifizierer ausgeweitet werden", fügte sie an. In Zukunft auf die Schaffung von mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Bundesländern zur schnellen Aufklärung zu setzen, wurde von der Fraktion kritisiert. "Einige Bundesländer sind in Haushaltsnotlagen und können nur sparen", hieß es. Der Bund müsse die Länder bei der Finanzierung von Kontrollen und bei der Schaffung von Ermittlungsstellen unterstützen, wenn solche Forderungen ernst gemeint seien.

Die CDU/CSU-Fraktion sah sich hingegen auf dem richtigen Weg. Ziel müsse es sein, dass die Eigenkontrollen in der Kette der Lebensmittelproduktion gestärkt werden. "Denn der Skandal kam schließlich durch die Eigenkontrolle einer Firma ans Tageslicht", begründete die Fraktion. Aus diesem Grund müsse es möglich sein, dass solche Firmen auch geschützt würden und “nicht an den Pranger gestellt werden", entgegnete die CDU/CSU-Fraktion Forderungen der SPD, dass Verbraucher sofort konkreter informiert werden müssten. "Wenn Fehler im Vorfeld herausgeprüft werden, dann muss niemand in der Öffentlichkeit vorgeführt werden", meinte die CDU/CSU.

Die Grünen warnten vor zu viel Umsichtigkeit: "Es ist auf langer Strecke im Interesse der Unternehmen, sauber zu sein." Der Staat und die Behörden sollten konsequent sein. Wenn 5.000 Betriebe zur Sicherheit gesperrt werden müssten, dann koste das Arbeitsplätze. Nach Ansicht der Grünen-Fraktion ist daher die öffentlichkeitswirksame Kontrolle der effektivste Schutz vor weiteren Skandalen und Schäden für die Unternehmen. Für die Zukunft fordert die Fraktion, dass der Bund nicht die Verantwortung zu Lasten der Länder verschiebe, “denn die Bundeszuständigkeit muss erhalten bleiben, weil ansonsten zu viel Unsicherheit unter den Landesbehörden über Zuständigkeiten entsteht".

Ein eigens von der Linksfraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel "Lehren aus dem Dioxin-Skandal ziehen – Ursachen bekämpfen" (17/5377) war im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und der Grünen abgelehnt worden. (Deutscher Bundestag)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen