Verpflichtendes Identifikationssystem einführen


Antrag: SPD-Fraktion dringt auf Maßnahmen zur Eindämmung der Glücksspielsucht
Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten


(14.07.11) - Die SPD-Fraktion will die Glücksspielsucht wirksamer bekämpfen. In einem Antrag (17/6338) drängen die Abgeordneten die Bundesregierung, das staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten und auf die Länder einzuwirken, keine Erweiterung des Glücksspielmarktes zuzulassen. Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung zudem die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten.

Weiter heißt es in dem Antrag, auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates solle ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten eingeführt werden, das ein Sperrsystem ermöglicht. Sicherzustellen sei, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können. Auch müssten Manipulationen an den Spielgeräten ausgeschlossen und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet werden, betont die SPD.

Die Abgeordneten verlangen, bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten in Spielhallen sowie in gastronomischen Betrieben einzuführen. Außerdem müsse im Rahmen einer

Novellierung der Spielverordnung der maximale Verlust pro Stunde und Automat von bisher 80 auf 40 Euro begrenzt werden. Laut Antrag soll die maximale Gewinnmöglichkeit pro Stunde und Automat von derzeit 500 auf 250 Euro gesenkt werden. Die Mindestdauer pro Spiel solle von 5 auf 15 bis 20 Sekunden angehoben werden. Ferner fordert die Fraktion, nach einer Stunde Spiel alle Vorgänge in der fünfminütigen Spielpause auf Null zu stellen. Verstöße gegen die Ausweispflicht, das Umgehen der Zwangspause durch Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielautomaten wollen die Sozialdemokraten in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit aufnehmen.

Zur Begründung heißt es, die Suchtgefahr durch Geldspielautomaten werde durch eine Reduzierung der suchtfördernden Merkmale der Geräte erreicht, insbesondere durch eine Verlangsamung des Spiels und niedrigere Grenzen für die maximalen Gewinne und Verluste pro Stunde. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass es einer wissenschaftlichen Studie zufolge in Deutschland rund 500.000 pathologische Glücksspieler und rund 800.000 problematische Spieler gibt. Rund drei Millionen Menschen erfüllten ein oder zwei Kriterien für risikoreiches Glücksspielen. Weiter heißt es, Glücksspielsucht könne für Betroffene und deren Familien dramatische psychische und materielle Folgen haben wie Verschuldung, Kriminalität oder im schlimmsten Fall sogar Suizid. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen