Preiseffekte des Emissionshandels abschöpfen
Antrag: Linksfraktion verlangt Abschöpfungssteuer für Kraftwerke
Abschöpfungssteuer würde das Preisniveau weder auf der Großhandels- noch auf der Verbraucherebene anheben - Es würden nur die Sondergewinne ("windfall profits") abgeschöpft
(15.11.10) - Betreiber von Atomkraftwerken sollen ab Januar 2011 eine Abschöpfungssteuer auf Sondergewinne bezahlen, die durch "leistungs- und risikolos erzielte Extraprofite" aus Preiseffekten des Emissionshandels entstehen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/3673).
Die Steuer solle je Kilowattstunde Atomstrom zwei Cent betragen, fordert die Fraktion. Zusätzlich solle zur "Finanzierung externalisierter Schäden der Atomwirtschaft" ab 2011 eine Steuer von 100.000 Euro pro Megawatt Nettokapazität von jedem Atomkraftwerk erhoben werden.
Auch Betreiber von mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken sollen eine Abschöpfungssteuer auf Sondergewinne bezahlen. Diese Steuern sollten nicht als Betriebsausgaben absetzbar sein, fordert die Linksfraktion. Im Gegenzug sollen das Kernbrennstoffsteuergesetz und das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" aufgehoben werden.
In der Begründung ihres Antrages schreibt die Linksfraktion, die vorgesehenen Steuern würden das Preisniveau weder auf der Großhandels- noch auf der Verbraucherebene anheben. Es würden nur die Sondergewinne ("windfall profits") abgeschöpft. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>