Sanktionen zur Qualitätssicherung bei Promotionen


Grünen-Fraktion: Plagiate und Täuschungsversuche bei Dissertationen seien vielmehr ein "Angriff auf das Kernanliegen der Wissenschaft"
Plagiate: Bund sieht wenig Handlungsspielräume bei Qualitätssicherung in Wissenschaft


(17.06.11) - Die Handlungsmöglichkeit des Bundes in Fragen der Qualität von wissenschaftlichen Arbeiten ist begrenzt. Das wurde bei einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich. Die Abgeordneten beschäftigten sich mit zwei Anträgen aus den Oppositionsfraktionen. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (17/5758) unter anderem auf, mit den Bundesländern Kriterien zu Definition, Umgang und Ahndung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auszuarbeiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrer Vorlage (17/5195) für Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung in der Wissenschaft sowie Empfehlungen für mögliche Konsequenzen und Sanktionen zur Qualitätssicherung bei Promotionen aus.

"Es geht nicht um Bagatelldelikte", betonte die Grünen-Fraktion im Ausschuss. Plagiate und Täuschungsversuche bei Dissertationen seien vielmehr ein "Angriff auf das Kernanliegen der Wissenschaft", der dem im Ausland guten Ruf deutscher Doktoranden schade. Die Fraktion forderte Empfehlungen der Bundesregierung etwa zur frühen Sensibilisierung von Studierenden und zur Vereinheitlichung von Qualitätsstandards. Zudem sprach sie sich für Modellversuche aus, etwa um anonymisierte Verfahren zu testen.

Nicht nur Dissertationen müssten im Fokus stehen, sondern die Gesamtheit wissenschaftlicher Arbeiten, betonte die SPD-Fraktion den Unterschied ihres Antrags zu dem der Grünen. "Vielleicht ist dort eine veränderte Kultur nötig." In Deutschland gebe es beispielsweise Defizite in der bundesweiten Definition zu Umgang und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Studenten würden unter Umständen anders behandelt als Doktoranden und Professoren.

Die Diskussion zu diesem Thema sei richtig, da es sich "um eine Schwäche im Gesamtsystem und nicht nur um prominente Einzelfälle handelt", erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Jedoch verzichtete sie auf die Nennung konkreter Maßnahmen. Wenn die Autonomie von Wissenschaft und Hochschulen erhalten bleiben solle, könne der Bund nur Vorschläge machen, hieß es. "Wir spielen faktisch eine beratende Rolle, wenn überhaupt."

Politische Regeln könnten nicht von oben in die Hochschulen gebracht werden, erklärte auch die FDP-Fraktion. Dies kollidiere mit der Eigenverantwortlichkeit des Wissenschaftssystems. Die Fraktion sprach sich nachdrücklich gegen Sanktionen aus.

Auch die Fraktion Die Linke betonte das "Grundproblem, dass wir zwar Impulse geben können, aber nicht originär zuständig sind". Die vorliegenden Anträge seien in einigen Bereichen dennoch zu oberflächlich. So müsste ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass auch die Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessert werden, um keinen zusätzlichen Druck aufzubauen, der wissenschaftliches Fehlverhalten unter Umständen fördern könnte. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen