Einschränkung der Pressefreiheit


Grüne: Bundesregierung soll sich für Pressefreiheit in Europa stark machen
Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren


(06.07.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich auf der europäischen Ebene für die Medienfreiheit, den Medienpluralismus, eine unabhängige Medienverwaltung sowie die Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen. In ihrem entsprechenden Antrag (17/6126) verlangt die Fraktion von der Regierung vor allem eine unmissverständliche Positionierung gegenüber der Regierung von Ministerpräsident Viktor in Ungarn. Das ungarische Mediengesetz stehe wegen seiner Einschränkung der Pressefreiheit nicht im Einklang mit den europäischen Verträgen.

Zudem soll nach dem Willen der Grünen die Task Force Media der Europäischen Kommission weitergeführt werden, die bis Ende 2009 Medienkonzentrationen und deren Effekte auf Medienvielfalt und Pressefreiheit untersuchte.

Das Recht auf Presse- und Informationsfreiheit droht nach Ansicht der Grünen in verschiedenen europäischen Ländern zu erodieren. Bei der staatlichen Einschränkung der Pressefreiheit handle es sich keinesfalls um ein singuläres Phänomen eines postkommunistischen Staates.

Sorge bereitet den Grünen beispielsweise die Entwicklung in den Frankreich und Italien. Dort scheue sich Ministerpräsident Silvio Berlusconi nicht, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Rai für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Auch in Frankreich nehme der Einfluss von Präsident Nicolas Sarkozy durch das Medienreformgesetz von 2009 "dramatische Züge" an. Angemahnt wird von der Fraktion aber auch die Situation in Deutschland. Wiederholt hätten Politiker Einfluss auf Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen wollen, um eine unliebsame Berichterstattung zu vermeiden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

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    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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