BaFin solle zusätzliche Kompetenzen erhalten


Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht: Finanzmärkte besser regulieren, um Krisen künftig zu verhindern
Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird


(08.01.09) - Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne.

Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, "weil diese angeblich in eine 'Aufsichtslücke' fallen", schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.

Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird. Damit könnten die Finanzmärkte stabilisiert und an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden. "Durch diese Steuer wird das Tempo auf den Finanzmärkten reduziert und werden Kursausschläge nach oben und unten verringert", schreiben Bündnis 90/ Die Grünen.

Wenn Banken verbriefte Kredite auf den Markt bringen, müssten sie in Zukunft mindestens 10 Prozent in den eigenen Büchern halten. Das führe zu einem umsichtigeren Umgang der Banker im Kredithandel als bisher, betont die Fraktion. Bei Rating-Agenturen müssten Interessenskonflikte vermieden werden. Die Konstruktion von Finanzprodukten und deren Bewertung müsse getrennt erfolgen.

Zur Begründung ihrer Forderungen schreibt die Fraktion, der Finanzmarktstabilisierungsfonds sei eine Rettungsmaßnahme für den aktuellen Notfall. Der Staat gebe damit Milliardenbeträge an Banken, die noch immer nach den alten Regeln des Finanzmarktes arbeiten würden. Jahrelang hätten sich Finanzinstitute und Wirtschaftsverbände, aber auch Union und FDP, gegen eine bessere Regulierung gewehrt. Der Steuerzahler erhalte jetzt die Rechnung: Während die enormen Gewinne selbstverständlich privatisiert worden seien, solle der Staat für die Verluste aufkommen.

"So kann es nicht weitergehen", stellt die Fraktion fest. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass Ad-hoc-Maßnahmen wie der Finanzmarktstabilisierungsfonds in Zukunft nicht mehr notwendig seien. Dies gehe aber nur, wenn die Finanzmärkte neue Regeln erhalten würden. Nur stabile Märkte würden das Vertrauen der Anleger verdienen. Alle Akteure auf den Finanzmärkten müssten in Zukunft wissen, was in den angebotenen und verkauften Produkten drin sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen