Auskunftsanspruch im VIG erheblich erweitern


Linksfraktion fordert Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes
Erforderlich sei ein individueller Auskunftsanspruch der Verbraucher auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen


(12.05.09) - Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss umgehend überarbeitet werden. Diese Forderung vertritt die Linksfraktion in einem Antrag (16/12847), der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden soll. Obwohl in der Praxis bereits deutliche Mängel des Gesetzes zutage treten würden, sei eine Evaluation des VIG erst für 2010 geplant, kritisiert die Fraktion.

Gefordert wird daher die umgehende Überarbeitung, mit dem Ziel, den Schutz der Verbraucher sowie die Schaffung von Transparenz als ausdrücklichen Gesetzeszweck im VIG zu verankern. Außerdem dürfe der Auskunftsanspruch nicht wie bisher auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch beschränkt sein, sondern müsse für alle Produkte und Dienstleistungen gelten, die gewerbsmäßig angeboten werden. Erforderlich sei zudem ein individueller Auskunftsanspruch der Verbraucher auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Ausnahmen vom Auskunftsanspruch sollen nach Ansicht der Fraktion "eindeutig definiert und auf ein Minimum begrenzt werden". Der Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfe nicht als Vorwand dienen, den Informationsanspruch einzuschränken, heißt es weiter.

Die Unternehmen müssten das Vorliegen derartiger Geheimnisse beweisen und die Behörde die dafür vorgetragene Begründung prüfen. Wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege, müssten auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden, fordert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


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