Wirtschaftliches Handeln und Menschenrechte
Bündnis 90/Die Grünen wollen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern
In der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien verankern
(12.06.09) - Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen künftig verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hat dazu einen Antrag (16/13180) vorgelegt. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können.
Die Fraktion drängt auch darauf, in der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien zu verankern. Diese seien auch bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien stärker als Prüfkriterien für eine Antragsbewilligung zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen.
Der Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte seiner Bürger "zu schützen, zu respektieren, und zu gewährleisten", begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Dies gelte auch für den Fall, dass Menschenrechte durch Unternehmen beeinträchtigt würden, beispielsweise durch lebensbedrohliche Umweltzerstörung oder durch ausbeuterische und die Gesundheit massiv beeinträchtigende Arbeitsbedingungen. Zu solchen Menschenrechtsverletzungen komme es besonders dort, wo zwischen Umfang und Auswirkungen von Wirtschaftshandeln einerseits und der Regelungsfähigkeit eines Staates hinsichtlich negativer Folgen dieses Wirtschaftshandels andererseits eine Lücke klaffe.
Die Frage danach, wie diese unregulierten Räume verkleinert werden könnten, stelle eine große Herausforderung für die Menschenrechtspolitik dar. Bisher sei deutlich geworden, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen allein das Problem nicht lösen könnten. (Deutscher Bundestag: Die Grünen: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.