Rechtsausschuss: Anhörung zur Vorstandsvergütung
Aufsichtsrat eines Unternehmens künftig mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder einräumen
Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens solle erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen
(25.05.09) - Zum Thema Vorstandsvergütung veranstaltet der Rechtsausschuss am Montag, dem 25. Mai, eine öffentliche Anhörung. Grundlage sind ein Gesetzentwurf (16/12278) und zwei Anträge von FDP (16/10885) und Bündnis 90/Die Grünen (16/12112).
In dem Gesetzentwurf sprechen sich die beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dafür aus, dem Aufsichtsrat eines Unternehmens künftig mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder einzuräumen. Deren Bezüge müssten stärker auf die Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Dem Aufsichtsrat müsse klar sein, dass er bei Festsetzung einer unangemessenen Vergütung persönlich hafte.
In dem FDP-Antrag heißt es, die Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens solle erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen. Dafür sei das Aktiengesetz entsprechend zu ändern. Die Grünen schlagen unter anderem vor, den Betriebsausgabenabzug von Manager-Abfindungen auf eine Million Euro pro Person zu begrenzen.
Zu der Anhörung sind eingeladen:
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Bernhard Gause, Chefsyndikus des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. aus Berlin;
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Professor Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe;
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Dietmar Hexel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
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Professor Rudolf Hickel vom Institut Arbeit und Wirtschaft an der Universität Bremen;
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Professor Heribert Hirte, Rechtswissenschaftler an der Universität Hamburg;
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der Münchener Rechtsanwalt Fritz Kempter;
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Thomas Kremer, Mitglied des Vorstands des Rechtsausschusses beim Bundesverband der deutschen Industrie;
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Professor Marcus Lutter vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn;
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Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und
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Professor Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit aus Bonn.
(Deutscher Bundestag: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.