Abgaben an die Künstlersozialkasse


Gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen
Künstlersozialkasse: Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt


(20.01.09) - Nach der Pflicht selbständiger Künstler, für ihre Angestellten Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten, erkündigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/11510).

Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2003. Dieses hatte bestimmt, dass ein selbständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler beziehungsweise Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlten sich dadurch benachteiligt, denn für juristische Personen gelte diese Regel nicht, schreiben die Grünen.

Die Grünen führen aus:
"Auswirkungen von Landessozialgerichts- und Bundessozialgerichtsurteilen, hier insbesondere das BSG-Urteil B 3 KR 37/02 R, auf die Abgabepflicht von Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Die Künstlersozialversicherung ist wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein zentraler Beitrag der öffentlichen Hand zur Abdeckung der Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter für diesen Personenkreis. Die gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen.

Seit dem 1.Juli 2007 unterstützt die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage des novellierten Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen und der Versicherten. Jenseits des richtigen Ansatzes, zusätzliche Beitragszahler zu ermitteln, hat die Handhabung des KSVG zu der fragwürdigen Situation geführt, dass ein selbstständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler bzw. Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt, da für letztere diese Regelung nicht gleichermaßen gilt. Grundlage dieser Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.7.2003 (B 3 KR 37/02 R), das in diesem Sinne interpretiert wird."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen