Linke will E.ON-Stromnetz verstaatlichen


Über Jahre hinweg habe die E.ON AG zu hohe Netzgebühren eingenommen und auf der anderen Seite notwendige Investitionen versäumt
Ein solcher "Missbrauch der Netzinfrastruktur" rechtfertige eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes


E.ON-Chef Wulf H. Bernotat:
E.ON-Chef Wulf H. Bernotat: Die Linke will ihm die Netze nehmen, Bild: E.ON

(14.03.08) - Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (16/8494) auf, die Übertragungsnetze der E.ON-Netz GmbH durch per Gesellschaftung in die öffentliche Hand zu übernehmen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die E.ON AG, deren Tochterunternehmen E.ON-Netz GmbH die Stromübertragungsnetze betreibt, sich von ihrem Höchstspannungsnetz trennen wolle. Als Käufer seien unter anderem internationale Infrastrukturfonds im Gespräch.

Aus Sicht der Linksfraktion sind Stromnetze ein natürliches Monopol und ein bedeutender Teil der öffentlichen Infrastruktur. Wegen des "überragenden Allgemeinwohlinteresses" dürften sie weder in die Hände privater Finanzspekulanten noch anderer privater Investoren fallen und sollten daher von der öffentlichen Hand übernommen werden. Die E.ON-Netze seien veraltet und entsprächen nicht den Anforderungen, die sich aus der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien ergeben.

Über Jahre hinweg habe das Unternehmen zu hohe Netzgebühren eingenommen und auf der anderen Seite notwendige Investitionen versäumt. Damit habe E.ON die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dem Netzbetrieb verbunden sind, nicht ausreichend erfüllt. Ein solcher "Missbrauch der Netzinfrastruktur" rechtfertige eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes, betont die Fraktion. (Deutscher

Mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt
Der Antrag der Linksfraktion ist offenbar eine Reaktion auf den Vorschlag der stark in Argumentationsdruck geratenen E.ON, sie wolle für mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt eintreten. So hatte E.ON der Europäischen Kommission Ende Februar strukturelle Maßnahmen vorgeschlagen, um alle laufenden Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission im Strombereich konstruktiv zu beenden und um dem Wettbewerb im deutschen Strommarkt im Interesse der Haushalts- und Industriekunden noch stärkere Impulse zu geben.

E.ON bot an, die eigenen Übertragungsnetze an einen Betreiber zu veräußern, der nicht im Bereich der Stromerzeugung oder Stromversorgung tätig ist. Zudem will E.ON 4.800 MW Kraftwerksleistung an Wettbewerber veräußern.

Die EU-Kommission hatte in der Folge ihrer Sektorenuntersuchung im Energiebereich (Energy Sector Inquiry) eine Reihe von Wettbewerbsverfahren gegen Energieunternehmen durchgeführt, unter anderem in zwei Fällen gegen E.ON.

Die EU-Kommission hätte nach Angaben von E.ON diese Vorschläge ausdrücklich begrüßt, da sie die gegen E.ON erhobenen Vorwürfe und Bedenken ausräumen könnten.

Die EU-Kommission will einen Markttest durchführen, um eine Entscheidung nach Artikel 9 der Verordnung 1/2003 herbeizuführen. Nach diesem Verfahren wären die von E.ON gemachten Vorschläge durch Entscheidung der Kommission rechtlich unmittelbar bindend, und die EU-Kommission würde in diesem Fall die derzeit laufenden Kartellverfahren gegen E.ON einstellen.

Anlässlich der Bilanzpressekonferenz am 6. März dieses Jahres hatte Wulf H. Bernotat, Vorstandsvorsitzender der E.ON AG, eine Erhöhung des Investitionsprogrammes um 9 Milliarden Euro angekündigt. Allein für den aktuellen Zeitraum von 2008 bis 2010 sind damit jetzt Investitionen in Höhe von rund 50 Mrd Euro vorgesehen, davon rund 38 Mrd Euro in Stromerzeugung und -versorgung. E.ON plant aktuell in Europa und Russland 17 neue Kohle- und Gas-Kraftwerksprojekte, davon fünf in Deutschland.

Ein Schwerpunkt der Investitionen entfällt auf Erneuerbare Energien. Die von 2007 bis 2010 hierfür vorgesehenen Mittel werden auf 6 Mrd Euro verdoppelt.
Allerdings wurden für die Erneuerung der veralteten Netzinfrastruktur keine signifikanten Beträge genannt bzw. bereitgestellt. (Bundestag: Linksfraktion: E.ON: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen