Linke will E.ON-Stromnetz verstaatlichen


Über Jahre hinweg habe die E.ON AG zu hohe Netzgebühren eingenommen und auf der anderen Seite notwendige Investitionen versäumt
Ein solcher "Missbrauch der Netzinfrastruktur" rechtfertige eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes


E.ON-Chef Wulf H. Bernotat:
E.ON-Chef Wulf H. Bernotat: Die Linke will ihm die Netze nehmen, Bild: E.ON

(14.03.08) - Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (16/8494) auf, die Übertragungsnetze der E.ON-Netz GmbH durch per Gesellschaftung in die öffentliche Hand zu übernehmen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die E.ON AG, deren Tochterunternehmen E.ON-Netz GmbH die Stromübertragungsnetze betreibt, sich von ihrem Höchstspannungsnetz trennen wolle. Als Käufer seien unter anderem internationale Infrastrukturfonds im Gespräch.

Aus Sicht der Linksfraktion sind Stromnetze ein natürliches Monopol und ein bedeutender Teil der öffentlichen Infrastruktur. Wegen des "überragenden Allgemeinwohlinteresses" dürften sie weder in die Hände privater Finanzspekulanten noch anderer privater Investoren fallen und sollten daher von der öffentlichen Hand übernommen werden. Die E.ON-Netze seien veraltet und entsprächen nicht den Anforderungen, die sich aus der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien ergeben.

Über Jahre hinweg habe das Unternehmen zu hohe Netzgebühren eingenommen und auf der anderen Seite notwendige Investitionen versäumt. Damit habe E.ON die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dem Netzbetrieb verbunden sind, nicht ausreichend erfüllt. Ein solcher "Missbrauch der Netzinfrastruktur" rechtfertige eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes, betont die Fraktion. (Deutscher

Mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt
Der Antrag der Linksfraktion ist offenbar eine Reaktion auf den Vorschlag der stark in Argumentationsdruck geratenen E.ON, sie wolle für mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt eintreten. So hatte E.ON der Europäischen Kommission Ende Februar strukturelle Maßnahmen vorgeschlagen, um alle laufenden Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission im Strombereich konstruktiv zu beenden und um dem Wettbewerb im deutschen Strommarkt im Interesse der Haushalts- und Industriekunden noch stärkere Impulse zu geben.

E.ON bot an, die eigenen Übertragungsnetze an einen Betreiber zu veräußern, der nicht im Bereich der Stromerzeugung oder Stromversorgung tätig ist. Zudem will E.ON 4.800 MW Kraftwerksleistung an Wettbewerber veräußern.

Die EU-Kommission hatte in der Folge ihrer Sektorenuntersuchung im Energiebereich (Energy Sector Inquiry) eine Reihe von Wettbewerbsverfahren gegen Energieunternehmen durchgeführt, unter anderem in zwei Fällen gegen E.ON.

Die EU-Kommission hätte nach Angaben von E.ON diese Vorschläge ausdrücklich begrüßt, da sie die gegen E.ON erhobenen Vorwürfe und Bedenken ausräumen könnten.

Die EU-Kommission will einen Markttest durchführen, um eine Entscheidung nach Artikel 9 der Verordnung 1/2003 herbeizuführen. Nach diesem Verfahren wären die von E.ON gemachten Vorschläge durch Entscheidung der Kommission rechtlich unmittelbar bindend, und die EU-Kommission würde in diesem Fall die derzeit laufenden Kartellverfahren gegen E.ON einstellen.

Anlässlich der Bilanzpressekonferenz am 6. März dieses Jahres hatte Wulf H. Bernotat, Vorstandsvorsitzender der E.ON AG, eine Erhöhung des Investitionsprogrammes um 9 Milliarden Euro angekündigt. Allein für den aktuellen Zeitraum von 2008 bis 2010 sind damit jetzt Investitionen in Höhe von rund 50 Mrd Euro vorgesehen, davon rund 38 Mrd Euro in Stromerzeugung und -versorgung. E.ON plant aktuell in Europa und Russland 17 neue Kohle- und Gas-Kraftwerksprojekte, davon fünf in Deutschland.

Ein Schwerpunkt der Investitionen entfällt auf Erneuerbare Energien. Die von 2007 bis 2010 hierfür vorgesehenen Mittel werden auf 6 Mrd Euro verdoppelt.
Allerdings wurden für die Erneuerung der veralteten Netzinfrastruktur keine signifikanten Beträge genannt bzw. bereitgestellt. (Bundestag: Linksfraktion: E.ON: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen