Korrekturen des Insolvenzplanrechts vornehmen


FDP fordert: Sanierung von Unternehmen im Insolvenzplanverfahren vornehmen
HRE: Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle


(24.03.09) - Das Insolvenzplanrecht ist so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/12285). Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur "schnellen und konsequenten Sanierung eines notleidende Unternehmens".

Es stelle somit ein sehr effektives Mittel zu Unternehmensrestrukturierung dar. Der Weg der Enteignung verkenne demgegenüber die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer "ordnungspolitisch vertretbaren und den Steuerzahler gering belastenden Lösung". Die Liberalen argumentieren, schon jetzt zeige sich, dass staatliche Hilfe in Höhe von 102 Milliarden Euro die "Hypo Real Estate" nicht zu stabilisieren vermocht hätten.

Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle und welche Kosten damit verbunden seien. Dem Steuerzahler sei nach Finanzhilfen dieser Größenordnung nicht zumutbar, den Aktionären und Gläubigern der Bank ihre Risiken abzunehmen, so die Liberalen.

Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, in einem Gesetzentwurf Korrekturen des Insolvenzplanrechts vorzunehmen, um durchgreifende Sanierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmenstöchter durchschlage. Die Bundesregierung müsse ferner Möglichkeiten schaffen, bestehende Beratungsprogramme zur Krisenprävention auch zur Sanierungsunterstützung nutzen zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

Kontext (externer Link):
Video zum Thema HRE-Enteignung:
Bundesminister Steinbrück äußert sich zur Notwendigkeit des Gesetzes

Lesen Sie auch:
"Lex Hypo Real Estate" beschlossen
Marktkapitalisierung der HRE nur bei 190 Millionen
Banken sollen verstaatlicht werden können
Verstaatlichung von Banken als "ultima ratio"


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen