Ermittlungen im Fall Wirecard


Ermittlungen der APAS zu den Jahres- und Konzernabschlüssen der Wirecard AG
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) prüft für den Zeitraum ab 2015 die Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der Ernst & Young GmbH WPG bei der Wirecard AG auf die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben



Um Ermittlungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu den Jahresabschlüssen von Wirecard geht es in der Antwort (19/27073) auf eine Kleine Anfrage (19/26613) der FDP-Fraktion. Im Kern bestätigt die Bundesregierung darin, dass die APAS berufsaufsichtliche Ermittlungen gegen "Berufsangehörige der Ernst & Young GmbH WPG" und darüber hinaus "berufsaufsichtliche Verfahren mit Bezug zu Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der Wirecard AG gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH WPG als solche" eingeleitet hat.

Zudem listet die Bundesregierung in dem Dokument Kommunikationsvorgänge zwischen der APAS und anderen Prüfstellen wie etwa der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen auf.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 26. November 2020 berichtete "Capital", die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) habe sich mit einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewandt und Informationen übermittelt. Die übersandten Informationen würden erhebliche Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern von EY enthalten.

Am 2. Dezember 2020 berichtete das "Handelsblatt", diese Vorwürfe der APAS bezögen sich auf die von EY testierten Geschäftsjahre 2015 bis 2017 der Wirecard AG.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 04.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen