Linksfraktion will Finanz-TÜV


Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für die jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten
Finanzstabilität erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten zu Lasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückdrängen



Die Deutsche Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die Einführung einer obligatorischen Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente, Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen aller Art einsetzen. Die Einrichtung eines solchen "Finanz-TÜV" fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/16510). Der Finanz-TÜV soll als eigenständiger Funktionsbereich bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht ESMA angesiedelt werden und alleinig über die Zulassung und oder Nichtzulassung eines Finanzinstruments oder einer Finanzdienstleistung entscheiden. Dabei sollte eine Zulassung entlang gesamtgesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien geprüft werden.

Nach Angaben der Linksfraktion ist es in Deutschland immer noch gängige Praxis, dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument, dass die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfülle und nicht ausdrücklich verboten worden sei, ohne vorherige Risiko- und Tragfähigkeitsprüfung auf dem Markt gehandelt werden dürfe. Zahlreiche Zertifikate, von denen 1,7 Millionen Papiere allein in Deutschland im Umlauf seien, seien durch fragwürdige, in der Regel provisionsgetriebene Beratungen von Banken Finanzdienstleistern und Anlageberatern in die Hände von Kleinanlegern gelangt. Diese hätten zum Teil große Verluste erlitten.

Ein frühzeitiges Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für die jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen sei nicht nur aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendig, sondern auch, um die Finanzstabilität zu erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten zu Lasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückzudrängen, argumentiert die Linksfraktion.

Notwendig ist nach Ansicht der Fraktion eine Verfahrensumkehr: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Finanzdienstleistung beziehungsweise Kapitalanlage oder ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen." (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 09.04.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen