Patentgeschützte, hochpreisige Arzneimittel


Unterrichtung: Gutachten zur Preisbildung für innovative Arzneimittel
Zielkonflikt zwischen bedarfsgerechter Versorgung, Innovationsanreizen und nachhaltiger Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems



Das Gutachten 2025 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/460) vor. Das Gremium hatte das Gutachten unter dem Titel "Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem" am 22. Mai der Öffentlichkeit vorgestellt.

In dem Gutachten widmet sich der Sachverständigenrat "der Bepreisung innovativer verschreibungspflichtiger Arzneimittel". Das deutsche Gesundheitssystem biete "im internationalen Vergleich eine hohe und schnelle Verfügbarkeit neuer Arzneimittel", heißt es in der Executive Summary des Gutachtens. "Allerdings wird dieser rasche und umfängliche Zugang teuer erkauft: Die Arzneimittelausgaben sind im internationalen Vergleich hoch und in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen", heißt es weiter. Es sei absehbar, dass "der medizinisch-technische Fortschritt für zunehmend mehr Patienten innovative Arzneimittel hervorbringen wird". Die damit verbundenen größeren Chancen auf Heilung oder auf deutliche Linderung von Krankheiten verschärften jedoch den Zielkonflikt zwischen bedarfsgerechter Versorgung, Innovationsanreizen und nachhaltiger Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. "Es droht eine Überforderung des Systems", warnt der Sachverständigenrat.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rat beispielsweise eine konsequentere Kopplung der Arzneimittelpreise an deren tatsächlichen Zusatznutzen. Dieser solle "durch regelmäßige Reevaluationen überprüft und ggf. neu bestimmt werden". Zudem sei es notwendig, "eine spezifische Monitoringstrategie zur systematischen Sichtung von neuer Studienevidenz für ausgewählte Arzneimittel" zu etablieren, um "dynamische Preisanpassungen" zu ermöglichen. Auch solle der GKV-Spitzenverband künftig von Preisverhandlungen zurücktreten dürfen, wenn kein wirtschaftliches Angebot vorliege.

Weiter heißt es, dass "erfolgsabhängige Vergütungsmodelle" bei hochpreisigen Einmaltherapien mit ungewissem Nutzen stärker genutzt werden sollten. Zur Stabilisierung der Ausgaben schlägt der Rat außerdem "die Einführung eines jährlich anzupassenden Arzneimittelbudgets für patentgeschützte, hochpreisige Arzneimittel" mit automatischen Preisabschlägen bei Überschreitung vor.

Die Förderung des Pharmastandorts dürfe nicht über Arzneimittelpreise erfolgen, betont der Rat. Eine Koppelung von Preisen an Standortentscheidungen, wie sie das Medizinforschungsgesetz vorsehe, lehne man ab. Stattdessen brauche es "steuerfinanzierte Fördermaßnahmen" sowie eine digitale Forschungsinfrastruktur, "die die Anwendung innovativer Studiendesigns (z. B. registerbasierte Interventionsstudien) und den Zugang zu versorgungsnahen Daten für die Forschung ermöglicht". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.06.25


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