Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister


Stand und fehlende Einträge im Transparenzregister
Im aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern



Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage auf die Funktion des Transparenzregisters hingewiesen, das im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt wurde: "Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen."

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 30. Juni 2023 endete die Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs. Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum 17. August 2022 von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740.649 eingetragen – damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor. Es fehlten 736 167 GmbHs (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3112), wodurch das Transparenzregister bis dahin nach Ansicht der Fragestellenden nur sehr lückenhaft umgesetzt war. Nachdem Bußgelder für die eintragungspflichtigen Gesellschaften mehrmals ausgesetzt worden waren, werden diese nun für GmbHs bei Nichteintragung seit dem 1. Juli 2023 erhoben. Für die Kommanditgesellschaften (KGs) endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.

Zudem endete die Frist für die Übermittlung der Grundbuchdaten an den Bundesanzeiger am 31. Juli 2023. Die Verknüpfung zwischen Grundbuchdaten und Transparenzregister war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Herbst 2022 geschaffen worden. Sie ist ein wichtiger Schritt für einen transparenteren Immobilienmarkt und schafft eine zentrale Abfragemöglichkeit. Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden.

Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichtigen Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird. Wie es sich dazu aktuell verhält, ist Gegenstand dieser Kleinen Anfrage.
(Deutscher Bundestag: ra)

Im aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern. Zudem soll ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet werden, um die Transparenz im Immobilienbereich im Sinne einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung zu fördern.

Anlass für eine erneute Abfrage geben neben den im Rahmen des "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes" vorgesehen Maßnahmen auch das Ende der Verfolgungsfreiheit für die eintragungspflichtigen GmbHs sowie das Auslaufen der Stichtagsregelung für die Übermittlung der Grundbuchdaten. Zudem bietet das Transparenzregister eine wichtige Datengrundlage für die Suche nach verdächtigem Vermögen sowie zur Ermittlung und Einfrierung von Oligarchen-Vermögen im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung. Es stellt sich die Frage, welche Wirksamkeit das Transparenzregister in dieser Hinsicht entfalten kann. Wichtige Anhaltspunkte hierfür gibt unter anderem die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, welche zum Ziel hat, die "Transparenz bei Vermögensverhältnissen [zu] verbessern, um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, Sanktionsregime besser umzusetzen und Grunderwerb zu sicherheitsgefährdenden Zwecken rechtzeitig erkennen zu können." (vgl. Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland. Nationale Sicherheitsstrategie, S. 55).
(Deutsche Bundestag: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 19.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen