Übersichtliche Gesetzessystematik schaffen


Kritik an Entwurf zur Aufsicht über Wertpapierinstitute
Geplante Herauslösung aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz




Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26926) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, also keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen erbringen.

Bisher ist die Aufsicht über solche Institute ebenso wie die über Banken im Kreditwesengesetz geregelt. Aus diesem soll sie nun herausgelöst werden. Hierdurch soll für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden, zum Teil verbunden mit geringeren Regulierungsanforderungen.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die geplante Herauslösung aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz. Andererseits enthalte das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wiederum "sehr viele neue komplexe Regelungen", deren Umsetzung für die Firmen mit einem hohen Aufwand verbunden sein werde, sagte Peggy Steffen vom BVI in der Anhörung. Sie forderte zudem klarere Abgrenzungsregelungen, für welche Firma künftig welches Gesetz gilt. Diese Abgrenzung sei in der EU-Vorgabe klarer als jetzt im Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes.

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen sieht in dem neuen Regulierungsrahmen nur für kleine Dienstleister eine wirkliche Entlastung, während er für mittelgroße "dem bisherigen im Hinblick auf Komplexität und Umfang kaum nachsteht", wie es in seiner schriftlichen Stellungnahme heißt. Geschäftsführer Michael Sterzenbach sieht hier allerdings "ein Stück weit das Kind in Brüssel in den Brunnen gefallen". Problematisch sei vor allem, dass auch kleine Firmen vom ersten Euro an, den sie Eigenhandel betreiben, in die Kategorie der mittleren Firmen fielen, führte Sterzenbach aus. Dies ziehe eine wesentlich umfangreichere Regulierung und höhere Eigenkapitalanforderungen nach sich.

Nero Knapp vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter vermisst für seine Mitglieder, bei denen es sich überwiegend um Kleinunternehmen handele, eine wirksamere Entlastung durch die Neuregelung. Als Beispiel nannte Knapp die vierteljährliche Meldepflicht für die Finanzinformation, die mit einem ungeheueren Aufwand verbunden sei, und plädierte für eine jährliche Meldepflicht.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßte den Gesetzentwurf. Er bringe das Ziel voran, "risikoadäquate und passgenaue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Wertpapierinstitute zu schaffen, die vom Geschäftsmodell und dem Umfang der betriebenen Aktivitäten der einzelnen Wertpapierinstitute abhängen", heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft kritisierte allerdings die vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. Wegen unklarer Kompetenzabgrenzung drohten hier Streitigkeiten und Wahrnehmungslücken. Generell zeigte sich Liebscher vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals besorgt, inwieweit die BaFin in ihrer derzeitigen Aufstellung überhaupt ihrer Aufsichtsfunktion gerecht werden könne.

Solche Bedenken wies Klaus-Eckart Wolf von der BaFin zurück. Was die vom Bundesverband der Wertpapierfirmen kritisierten Eigenkapitalanforderungen angeht, meinte Wolf, dass sich für die weit überwiegende Zahl der Firmen nichts ändern werde. Im Einzelfall könne es sein, dass Eigenhändler mehr Eigenkapital brauchen, andere aber auch weniger. Das müsse die Praxis zeigen. Grundsätzlich begrüßte es Wolf aber, dass ein angemessener Anteil des verwalteten Kundenvermögens mit Eigenkapital unterlegt sein muss.

"Weitestgehend" einverstanden mit dem Regierungsentwurf zeigte sich auch Rudi Röglin von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Für die angeschlossenen Institute werde es, was Fragen der Anlegerentschädigung betrifft, bis auf Begrifflichkeiten keine Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage geben.

Ingo Speich von der Deka Investment GmbH übte, unabhängig von dem konkret zur Begutachtung stehenden Gesetzentwurf, grundsätzliche Kritik an der derzeitigen "Regulierungswelle" auf EU-Ebene. Viele Vorhaben seien in sich nicht abgestimmt und zum Teil widersprüchlich. Diese EU-Regulierung habe auch steigende Kosten für Anleger zur Folge. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.03.21
Newsletterlauf: 15.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen