Wahrung der "Core Values" sicherstellen


Unterstützung für Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts
Gesetzentwurf öffne sich den Realitäten des Rechtsdienstleistungsmarktes der Gegenwart und gleiche das deutsche Berufsrecht Regulierungsstandards an, die in bedeutenden internationalen Rechtsdienstleistungsmärkten bereits etabliert seien



Auf überwiegende Zustimmung der Sachverständigen traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts (19/27670) in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung unterstützten sowohl die Vertreter der Anwaltschaft als auch Experten aus der Rechtswissenschaft die Vorlage.

Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, bezeichnete den Entwurf als wichtig, richtig und in seinen großen Leitlinien unverzichtbar. Neben grundsätzlicher Zustimmung gebe es Kritik an einzelnen Punkten. Dazu zähle die Regelung des Verbots der Vertretung von widerstreitenden Interessen. Auch andere Sachverständige hielten ein Tätigkeitsverbot wegen der Kenntnis sensibler Informationen nicht für erforderlich, da es praxisfern sei. Antje Wittmann, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, erklärte in ihrer Stellungnahme, die Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübungsgesellschaft mit anderen freien Berufen seien zu begrüßen. Sie würden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht und genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit.

Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des DAV, betonte, der Entwurf trage dazu bei, die Zukunftsfähigkeit der Rechtsanwaltschaft bei Wahrung ihrer "Core Values" sicherzustellen. Dabei nehme er wesentliche Anregungen und Forderungen des DAV auf. Die Öffnung der Berufsausübungsgesellschaften für die freien Berufe ermögliche es gerade jüngeren Anwältinnen und Anwälten sowie kleineren Sozietäten, sich weiter zu spezialisieren und im Wettbewerb mit anderen Beratern für Mandanten die erste Wahl zu bleiben. Der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Markus Hartung erklärte, mit der Anerkennung der gemeinschaftlichen Berufsausübung sowie eines Pflichtenprogramms für Berufsausübungsgesellschaften werde sichergestellt, dass die Bewahrung der anwaltlichen Grundpflichten auch in Rechtsanwaltsgesellschaften in Form von Wirtschaftsunternehmen sichergestellt ist.

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), André Haug, begrüßte, dass mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eine langjährige Forderung der BRAK umgesetzt werden solle. Mit der Reform werde das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der Berufsausübung von Rechtsanwälten angepasst. Bedauerlich sei aber, dass Änderungsvorschläge der BRAK fast ausnahmslos keine Berücksichtigung gefunden hätten. So sei die Erweiterung der Zulässigkeit einer interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit bestimmten anderen Berufsgruppen auf alle Angehörige eines freien Berufes viel zu weitgehend und auch nicht erforderlich.

Die eingeladenen Rechtswissenschaftler kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So merkte Christian Wolf von der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, an, dass die Reform nur eine sehr kleine Minderheit der anwaltlichen Unternehmenseinheiten betreffe und es keine praktische Notwendigkeit gebe. Wolf wies darauf hin, dass der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Mit der Chiffre des "Freien Berufs" solle das Paradoxon - einerseits der Gemeinwohlverpflichtung der anwaltlichen Tätigkeit und andererseits nicht der staatlichen Kontrolle und Bevormundung zu unterliegen, also nicht Teil des Staates zu sein - aufgelöst werden. Dies setze aber voraus, dass die gesellschaftsrechtliche Organisationsform des Unternehmens dem Anwalt den Gemeinwohlbezug ermöglicht.

Martin Henssler von der Universität zu Köln bezeichnete die Reform dagegen als seit langem überfällig. Das Bundesjustizministerium habe einen exzellenten Gesetzesvorschlag erarbeitet, der insgesamt zu Recht als großer Wurf bezeichnet werde. In einem stimmigen Gesamtkonzept bringe er für kleinere Rechtsanwaltsgesellschaften klare Verbesserungen und trage auch der fortgeschrittenen Internationalisierung der Rechtsdienstleistungsmärkte Rechnung. Vereinzelt geäußerte grundsätzliche Kritik an dem Reformprojekt sei dagegen absolut substanzlos.

Hensslers Kölner Kollege Matthias Kilian erklärte, der Gesetzentwurf öffne sich den Realitäten des Rechtsdienstleistungsmarktes der Gegenwart und gleiche das deutsche Berufsrecht Regulierungsstandards an, die in bedeutenden internationalen Rechtsdienstleistungsmärkten bereits etabliert seien. Sichergestellt werden sollte, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unabhängig vom Schicksal des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPEG) die Nutzbarkeit von offener Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG), der aktuell noch handelsrechtliche Hindernisse entgegenstehen, ermöglicht wird. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.04.21
Newsletterlauf: 19.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen