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Urheberrecht im digitalen Zeitalter


Bundeskabinett fasst Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu
Compliance im Urheberrecht: In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen

(02.12.15) - Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften beschlossen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte: "Für Kreative und die Kreativwirtschaft hat der Gesetzentwurf hohe Bedeutung. So ist es ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt. In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen: Solidarität der Kreativen untereinander und Raum für verschiedene künstlerische Ausdrucksformen - mit diesem Selbstverständnis fördern die Verwertungsgesellschaften nicht zuletzt auch die kulturelle Vielfalt hierzulande."

Monika Grütters weiter: "Der Gesetzentwurf beschleunigt auch das Verfahren bei der Vergütung von Privatkopien. Hierzu hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bekannt. Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter angemessene Einnahmen aus ihrer kreativen Arbeit erzielen können. Nicht zuletzt dadurch sorgt der Gesetzentwurf für bessere Rahmenbedingungen in Kultur und Kreativwirtschaft."

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) werden die Rechtsvorschriften für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften an die Vorgaben der Richtlinie 2014/26/EU angepasst.

Die Richtlinie muss bis 10. April 2016 umgesetzt werden. Darüber hinaus werden - dem Koalitionsvertrag entsprechend - das Verfahren zur Ermittlung der Höhe der Privatkopievergütung für Geräte- und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet und der Vergütungsanspruch durch Einführung einer Sicherheitsleistung vor dem Risiko einer Insolvenz der abgabepflichtigen Hersteller/Importeure geschützt.

Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Ihre Tätigkeit wird nun neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort lizensieren Musik oder Texte für die Rechteinhaber an Sender oder Internetdienste. Sie verteilen die Lizenzeinnahmen an Komponisten, Musiker, Autoren, Übersetzer sowie Plattenlabel und Verlage.

Der Gesetzentwurf sieht die Ablösung des bisherigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung durch ein neues Verwertungsgesellschaften-Gesetz vor. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung.

Vergütung von Privatkopien
Der Gesetzentwurf enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien. Diese Vergütung wird – wie bisher - auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben. Vorgesehen ist nun, das bereits bestehende Verfahren zu straffen und effizienter auszugestalten. Außerdem können künftig Vergütungsansprüche der Rechtsinhaber durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden.

Was sind Verwertungsgesellschaften?
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die Gema.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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