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Anerkennung ausländischer Vorschriften


Gesetzentwurf: Deutsche Bundesregierung will eisenbahnrechtliche Vorschriften ändern
EU-Richtlinien über Eisenbahnsicherheit in der Europäischen Gemeinschaft sollen in deutsches Recht umgesetzt werden


(05.06.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (17/9692) vorgelegt. Damit sollen die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft und die Richtlinie 2008/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft in deutsches Recht umgesetzt werden.

Dabei geht vor allem um die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Vorschriften und die Vermeidung von Doppelprüfungen im Rahmen der Fahrzeugzulassung.

Zudem soll eine für die Instandhaltung zuständige Stelle eingeführt werden, die für den betriebssicheren Zustand der von ihr übernommenen Eisenbahnfahrzeuge verantwortlich ist. In der Regel ist diese Stelle gleichzeitig der Halter oder die Eisenbahn, heißt es in dem Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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