Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Elektronische Signatur EU-weit


Geregelt: Wie sogenannte Vertrauensdienste bezogen und verwendet werden können
Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle



Elektronische Signaturen sollen einfacher verwendbar werden und in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Entsprechende Regelungen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, 18/12494) vor.

Ziel ist es, sichere, vertrauenswürdige und nahtlose Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Geregelt wird, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können. Für die Wirtschaft bedeute die Nutzung qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste, dass Verfahren schneller und effizienter würden. Da auf physische Dokumente verzichtet werden könne, ließen sich Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei ("papierloses Büro") gestalten, erwartet die Bundesregierung.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Ergänzung des Entwurfs, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unterschiedlich äußert. Insgesamt stellen die Länder fest, dass das neue elektronische Siegel gerade für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung darstelle. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 05.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen