Router künftig frei wählbar
Gesetzentwurf: Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
Die Deutsche Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar
(06.11.15) - Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) vorgelegt. Darin heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei.
Die Deutsche Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar. Daher soll jetzt eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden. Die Regelungen, dass Telekommunikationsendeinrichtungen unmittelbar an das öffentliche Netz angeschlossen werden dürfen, würden konkretisiert. Ergänzungswünsche des Bundesrates beurteilt die Bundesregierung ablehnend. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Datenübermittlung und Datenpflege
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.
-
Durchsetzung des DSA
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
-
Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
-
1:1-Umsetzung wird angestrebt
Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.
-
Modernisierung der Registerlandschaft
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.