Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Frauenquote für Führungspositionen


Gesetzentwurf: Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor

(09.02.15) - Die Bundesregierung will eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung festschreiben. Dies sieht ein von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf (18/3784) vor. Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst.

So seien im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe bei 30 Prozent betragen. Umgekehrt habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten sein. Gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes habe der Staat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor. Diese Quote soll ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein. Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent, ab 2018 von 50 Prozent gelten. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen