Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehr Sicherheit bei Arzneimitteln


Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen
Gesetzentwurf beinhaltet weitere Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung




Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) (19/8753). So soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, unter anderem durch eine Informationspflicht über Rückrufe. Zugleich werden die Rückrufkompetenzen der Bundesoberbehörden bei Qualitätsmängeln oder dem Verdacht einer Arzneimittelfälschung erweitert. Es soll häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen. Für Versicherte fällt bei einer Neuverordnung infolge eines Arzneimittelrückrufs die Zuzahlung weg.

Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern soll künftig auch eine bedarfsgerechte Lieferfähigkeit berücksichtigt werden, um Liefer- und Versorgungsengpässen vorzubeugen. Heilpraktiker brauchen für die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel künftig eine Erlaubnis.

Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung. So soll die Selbstverwaltung die Voraussetzungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes schaffen. Auch sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer Fernbehandlung, zum Beispiel einer Videosprechstunde, abgeben können.

Zudem soll verstärkt auf sogenannte Biosimilars zurückgegriffen werden. Es handelt es sich um biotechnologisch hergestellte Folgepräparate von Biopharmazeutika mit ähnlicher Wirkung.

Mit dem Entwurf sollen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen zu verbieten. Geregelt wird außerdem, dass bei einer Versorgung mit medizinischem Cannabis keine neue Genehmigung erforderlich ist, wenn die Dosierung angepasst oder die Blütensorte gewechselt wird. Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 unter das neue Pflegeberufegesetz fallen, sollen im ersten Ausbildungsjahr von den Kostenträgern komplett refinanziert werden.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 21.05.19


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen