Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Widerstandskraft des Bankensektors stärken


Basel III-Compliance: Banken sollen mehr Eigenkapital zur Krisenvorsorge vorhalten
Institute müssten künftig einen fixen Kapitalerhaltungspuffer aufbauen, der im Jahr 2016 mit 0,625 Prozent beginnt und im Jahr 2019 2,5 Prozent an zusätzlichem und ständig vorzuhaltendem hartem Kernkapital betragen soll


(31.10.12) - Die Deutsche Bundesregierung strebt eine schnelle Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken an, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel III"). Sie sehen unter anderem vor, dass das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute um das Dreieinhalbfache erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.

Obwohl die entsprechende EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute noch nicht in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf (17/10974) zu deren Umsetzung eingebracht. Mit der Neuregelung wird auch ein Beschluss des G-20-Gipfels von 2009 umgesetzt, der gefordert hatte, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Der gesamte Prozess wird als "CRD IV" bezeichnet. Angestrebt werden auch ein besseres Risikomanagement der Banken und mehr Transparenz durch erweiterte Offenlegungspflichten.

Zu den Eigenkapitalvorschriften heißt es, die Institute müssten künftig einen fixen Kapitalerhaltungspuffer aufbauen, der im Jahr 2016 mit 0,625 Prozent beginnt und im Jahr 2019 2,5 Prozent an zusätzlichem und ständig vorzuhaltendem hartem Kernkapital betragen soll. Daneben soll ein antizyklischer Kapitalpuffer gebildet werden, "der in Deutschland eine zeitlich befristete Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Umfang von bis zu 2,5 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr, an zusätzlichem harten Kernkapital erfordert. Ein weiterer Kapitalpuffer zur Abwehr systemischer Risiken von bis zu drei Prozent oder mehr unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich festgelegt werden", schreibt die Bundesregierung.

Weiter heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, bisher hätten Verstöße gegen bankenaufsichtsrechtliche Regelungen nur unzureichend mit finanziellen Sanktionen belegt werden können. Die neuen EU-Regelungen würden eine erhebliche Verschärfung vorsehen: "Dabei kann es neben den klassischen Instrumenten wie zum Beispiel Entzug der Zulassung, Unterlassungsanordnungen, Abberufung von Vorstandsmitgliedern, künftig zu einer Abschöpfung der aus den Verstößen erzielten Gewinne und zur Verhängung von empfindlichen Verwaltungssanktionen kommen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen