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Finanzmarktaufsicht soll mehr Rechte erhalten


BaFin soll das Recht erhalten, Entnahmen und die Ausschüttung von Gewinnen zu verbieten
In Krisenfällen sollen Zahlungen an andere Firmen innerhalb eines Konzerns verboten werden können


(04.05.09) - Die Aufsicht über Finanzinstitute und Versicherungen soll erheblich ausgeweitet werden. Auch die "Durchschlagskraft" der Aufsicht müsse verbessert werden, heißt es in einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (16/12783).

So soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Recht erhalten, Finanzinstituten höhere Eigenmittel vorzuschreiben. Mindestkennziffern für die erhöhten Eigenmittel werden nicht festgeschrieben, da die BaFin sich bei ihrer Entscheidung an der Lage des jeweiligen Instituts orientieren soll. Die Bundesanstalt solle stärker als bisher zur Vermeidung von Krisen tätig werden dürfen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Außerdem soll die BaFin das Recht erhalten, Entnahmen und die Ausschüttung von Gewinnen zu verbieten. Solche Zahlungen könnten bei angespannter Liquiditätslage des Instituts krisenverstärkend wirken, schreibt die Regierung. In Krisenfällen sollen Zahlungen an andere Firmen innerhalb eines Konzerns verboten werden können. Damit solle zum Beispiel verhindert werden, dass einem deutschen Tochterinstitut durch die ausländische Muttergesellschaft oder ausländischen Schwestergesellschaften in einer Krise Liquidität entzogen wird, argumentiert die Regierung. Vergleichbare Regelungen gebe es auch in anderen Staaten.

Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsräten von Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften müssen die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion erforderliche fachliche Eignung haben. Liegt diese Eignung nicht vor, soll die BaFin die Ausübung der Tätigkeit untersagen können. Die Bankenaufsicht soll auch die Abberufung eines nicht geeigneten Aufsichtsratsmitglieds verlangen können, "wenn ihm wesentliche Verstöße des Unternehmens gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung wegen sorgfaltswidriger Ausübung seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion verborgen geblieben sind oder er nicht alles Erforderliche zur Beseitigung festgestellter Verstöße veranlasst hat und dieses Verhalten trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt fortsetzt". Einem Kontrollgremium sollen nicht mehr als zwei ehemalige Geschäftsleiter angehören dürfen. Außerdem dürfe jedes Mitglied nicht mehr als fünf Kontrollmandate ausüben.

Versicherungs-Holding-Gesellschaften sollen in Zukunft auch stärker beaufsichtigt werden. So ist vorgesehen, die Position des "Verantwortlichen Aktuars" in einer Gesellschaft zu stärken. Der "Verantwortliche Aktuar" nehme nach Angaben der Bundesregierung eine Schlüsselstellung in einem Versicherungsunternehmen bei der Berechnung einer angemessenen Überschussbeteiligung der Versicherten ein. Diese Position solle in Zukunft nicht mehr von einem Geschäftsleiter der Versicherung ausgeübt werden dürfen. Die fachlichen Anforderungen an die Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten von Versicherungen sollen wie im Bankenbereich heraufgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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