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Bemessung der Kündigungsfrist


Gesetzentwurf: SPD will Kündigungsschutz bei unter 25jährigen erweitern
Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters

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(01.03.10) - Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, sollen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/775), in dem sie die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, der die Anrechnung unmöglich macht.

Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am 19. Januar im Fall einer Essener Angestellten auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden hatte, "dass die bisherige deutsche Regelung (…) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist".

Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters, schreibt die SPD über die Argumentation des Gerichts.

In der Begründung des Gesetzentwurfs schildert die SPD den Fall der Klägerin, die im Alter von 18 Jahren in einen Betrieb eingetreten war und zehn Jahre später entlassen wurde. Für die Bemessung der Kündigungsfrist sei nur die Betriebszugehörigkeit der drei nach Vollendung des 25. Lebensjahres zurückliegenden Jahre anerkannt worden, heißt es. Die Kündigungsfrist habe daher nur einen Monat betragen. "Bei voller Anrechnung der zehnjährigen Betriebszugehörigkeit hätte die Kündigungsfrist vier Monate betragen müssen", schreibt die Fraktion.

Der EuGH habe weiterhin entschieden, dass die Norm durch die nationalen Gerichte ab sofort nicht mehr angewendet werden dürfe, heißt es in dem Entwurf. "Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, unverzüglich eine klare Regelung zu treffen, damit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor Ausspruch von Kündigungen die richtige Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist berechnen können", schreibt die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Gesetze

Koalition will bei Arzneimitteln sparen Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Deutscher Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.

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Ratingagenturen stehen vor neuen Pflichten Ratingagenturen sollen in Zukunft besser beaufsichtigt werden. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Bundesregierung vorgelegten Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung (17/716, 17984) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab.

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Zugangserschwerungsgesetz ungeeignet Verbot der Altersdiskriminierung