Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Ausschuss behandelt Arzneimittelgesetz


Deckelung der Arzneimittelkosten: Preissteigerungen im Gesundheitssystem verhindern
Während die Preisbremse fraktionsübergreifend im Grundsatz auf Zustimmung stößt, kritisiert die Opposition insbesondere den Verzicht auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt

(13.02.14) - Der Gesundheitsausschuss hat sich mit der Deckelung der Arzneimittelkosten befasst. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) geht es darum, Preissteigerungen im Gesundheitssystem zu verhindern und zu diesem Zweck bestimmte Regelungen zur Begrenzung der Kosten langfristig fortzuführen.

Zu Beginn der Legislaturperiode hatte der Bundestag Ende vergangenen Jahres im verkürzten Verfahren und mit breiter Mehrheit bereits einen Gesetzentwurf (18/200) der beiden großen Fraktionen zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Damit wird die geltende Regelung nun zunächst bis Ende März 2014 fortgeschrieben. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu.

Mit dem zweiten, weitergehenden Gesetz, für das die Opposition seinerzeit eine weitere Beratung im Fachausschuss einforderte, soll das Preismoratorium nun bis Ende 2017 verlängert werden. Zudem soll die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind, aufgehoben werden.

Begründet wird dies mit dem großen Aufwand für die pharmazeutische Industrie. Im Gegenzug wird jedoch der gesetzlich vorgeschriebene Mengenrabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sechs auf sieben Prozent erhöht. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Herstellerabschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent.

Während die Preisbremse fraktionsübergreifend im Grundsatz auf Zustimmung stößt, kritisiert die Opposition insbesondere den Verzicht auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt. So fragte die Fraktion Die Linke, was aus den laufenden Verfahren in der Nutzenbewertung geschieht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf in der Einführungsdebatte die Frage nach dem Preismoratorium für Generika auf.

Der Gesundheitsausschuss bestimmte in der Sitzung den CDU-Abgeordneten Rudolf Henke zum stellvertretenden Vorsitzenden. Geleitet wird das Gremium von dem SPD-Politiker Edgar Franke aus Nordhessen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen