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Inkrafttreten des SEPA-Begleitgesetzes


Verordnung zum SEPA-Begleitgesetzes bringt kurzfristige Veränderungen bei Lebensversicherungen
Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen


(15.01.13) - Die Deutsche Bundesregierung will "nicht absehbare und nicht gewollte Härten" bei der Auszahlung von Lebensversicherungsverträgen vermeiden. Parallel zum Inkrafttreten des sogenannten SEPA-Begleitgesetzes (17/10038) am 21. Dezember 2012, in dem unter anderem die Unisex-Tarife für Versicherungen geregelt werden, ist eine Verordnung in Kraft getreten, mit der die im Gesetz vorgesehene Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird. Die Abschläge werden gedeckelt in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines Unternehmens. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen.

Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bewertungsreserven entstehen bei sinkenden Kapitalmarktzinsen. Sie führen zu höheren Kursen laufender Wertpapiere. An deren höherer Bewertung sind die Kunden bei Auszahlung der Verträge zu beteiligen. Steigen die Zinsen wieder, sinken allerdings die Kurse und entsprechend die Bewertungsreserven. Angesichts der Niedrigzinsphase hatte die Koalition im SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von Bewertungsreserven zu vermeiden. Dies hatte jedoch zu starker öffentlicher Kritik geführt, auch wenn nach Angaben der Regierung die wesentlichen Quellen für die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung, nämlich die garantierte Leistung und die Überschussbeteiligung einschließlich der Schlussgewinnbeteiligung, gar nicht von der Gesetzesänderung betroffen waren.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde deutlich gemacht, wie stark die Bewertungsreserven der Versicherer in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase gewachsen seien. So hätten die Reserven im vierten Quartal 2008 noch bei zehn Milliarden Euro gelegen. Man gehe zur Zeit von 80 bis 90 Milliarden Euro aus. Die Regierung erläuterte, durch die Regelungen zu den Bewertungsreserven würden die Unternehmen oder ihre Aktionäre nicht begünstigt: "Ziel der Regelung ist vielmehr, für eine gerechte Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen." Es werde jetzt "ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherungsnehmer, deren Verträge in diesen Jahren zur Auszahlung kommen, und Versicherungsnehmern, deren Verträge zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, geschaffen". Laut BaFin ist die Zahl der Fälle "überschaubar".

Von der Opposition gab es scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Die Zahlen würden zeigen, wie unsinnig es gewesen sei, bei der Altersvorsorge vom Umlagesystem wegzugehen, hieß es von der Fraktion Die Linke. Die Fraktion kritisierte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die zögerliche Information durch die Bundesregierung. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde kritisiert, dass hier ein Gesetz in Kraft gesetzt werde, das am gleichen Tage schon wieder durch eine Verordnung geändert werde. Das sei kein sauberes Verfahren. Aus dieser "Notbrücke" müsse eine richtige Brücke werden. Die SPD-Fraktion sprach von einem "kommunikativen Desaster" für die Regierung. Die Versicherungskunden seien aufgebracht. Die Reparatur dürfe nicht auf dem Verordnungswege, sondern müsse über eine Gesetzesänderung erfolgen, verlangte die SPD-Fraktion.

Dagegen bezeichnete die FDP-Fraktion den gefundenen Weg als richtig, um die "Zuschreibung von Scheingewinnen" zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu begrenzen. Die Grundsatzentscheidung sei im Gesetz erfolgt. Auswüchse könnten über die Verordnung begrenzt werden. Es sei auch leichter möglich, im Bedarfsfall Änderungen an der Deckelung über eine Verordnung vorzunehmen.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, in den letzten Jahren seien sehr viele Gesetze zur Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht worden. Im kommenden Jahr werde man sich sehr intensiv mit der Regulierung des Versicherungswesens beschäftigen. Gebraucht würden "starke Leitplanken", um die Verbraucher zu schützen. (Deutscher Bundestag: ra)

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