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Grünen wollen Korruptionsregister-Gesetz


Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Unternehmern, Unternehmen und für diese handelnde Personen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Korruptionsregister eingerichtet und geführt werden


(05.12.12) - Öffentliche Auftraggeber vergeben derzeit bisweilen Aufträge auch an Unternehmen, obwohl diese zuvor korruptiv oder anders wirtschaftskriminell auffällig wurden, weil die Auftraggeber hiervon keine Kenntnis erhalten. Derlei Erkenntnisse sind bisher nämlich nur dezentral notiert bis allenfalls auf Länderebene in einzelnen Bundesländern, sagt die Fraktion Bündnis/90/Die Grünen.

Sie fordert deshalb die Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu diesem Zweck hat sie den Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415) in den Bundestag eingebracht. Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie "dort eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren öffentlichen Auftragsverfahren erfragen", heißt es in dem Entwurf weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


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