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Lex Google: Gesetz statt Selbstverpflichtung


Google Street View und Persönlichkeitsrechte: Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google sei kein Verlass
Hamburger Justizbehörde misstraut den Versprechungen von Google: Eine gesetzliche Regelung soll Google zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten

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(03.05.19) - Der Hamburger Senat reagiert Gesetzesinitiative im Bundesrat, die die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Ziel hat, auf die Aktivitäten von "Google Street View". In einer Presseerklärung vertrat der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen die Meinung, dass durch das Filmen ganzer Straßenzüge die Persönlichkeitsrechte verletzt würden.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen", sagte Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen und stellte fest:

"Wir wollen die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind."

Gesetzlich verankert werden soll:

>> Gesichter und Kfz-Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereitgestellt werden;

>> Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen;

>> Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren;

>> Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;

>> Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch; bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.
(Hamburger Justizbehörde: ra)

Externer Link:
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

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Meldungen: Gesetze

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.

Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

De-Mail-Gesetz kommt zügig voran Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz haben begonnen. Das De-Mail-Gesetz ist die Grundlage für die De-Mail. Der heutigen E-Mail fehlen grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Zustellnachweise). Die De-Mail macht diese Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und damit breit verfügbar.

Koalition will bei Arzneimitteln sparen Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Deutscher Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.

Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.

Eigenkapitalanforderungen für Kredite Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

OECD-Standard zur Transparenz anerkannt Die Deutsche Bundesregierung und die Regierung der Insel Man (Ilse of Man) sowie Regierung der britischen Kanalinsel Guernsey wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen. Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/1698, 17/1699).

Informationsaustausch in Steuersachen Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).

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