Zugang zu reglementierten Berufen
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958, soweit öffentlich-rechtliche Körperschaften (Kammern) oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grund von Bundesrecht über die Befugnis zur Rechtsetzung verfügen
Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen im jeweiligen Fachrecht verpflichtet werden, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 zu beachten
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (19/17288) vorgelegt. Damit sollten öffentlich-rechtliche Körperschaften, also Kammern, dazu verpflichtet werden, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 zu beachten, erklärt die Bundesregierung. Gemäß dieser Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen beschränken, zu überprüfen.
Um dabei einheitlich vorzugehen, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten ein Prüfungsschema an die Hand gegeben, das sie für die Verhältnismäßigkeitsprüfungen verwenden können. Eine entsprechende Richtlinie werde mit diesem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt.
Der Bundesrat hat erklärt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 10.07.20
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Datenübermittlung und Datenpflege
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Durchsetzung des DSA
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Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
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