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Zustimmung für Änderung des AGG


Neuregelung sieht, die Leitungsstelle für Antidiskriminierung umzugestalten
Linke: Es müsse die fachliche Eignung und Erfahrung das entscheidende Kriterium für die Auswahl der oder des künftigen Antidiskriminierungsbeauftragten sein und nicht deren oder dessen Parteizugehörigkeit



Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, der zentralen, nationalen Anlaufstelle für von Benachteiligung betroffene Menschen, soll künftig der Bundestag wählen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) zugestimmt. Für die Neuregelung, die auch vorsieht, die Leitungsstelle in eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragen für Antidiskriminierung umzugestalten, votierte bei der Abstimmung abgesehen von den Koalitionsfraktionen auch die Fraktion Die Linke. Die Unionsfraktion und AfD-Fraktion stimmten dagegen.

Ein Änderungsantrag, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatte, wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Die Unions-Abgeordneten hatten in der Vorlage dafür plädiert, dass die oder der künftige Antidiskriminierungsbeauftragte auf Vorschlag einer Fraktion durch den Bundestag und für die Dauer von nur vier Jahren gewählt werden kann. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht hingegen vor, dass die Bundesregierung das Vorschlagsrecht erhält und die Amtszeit fünf Jahre dauert.

Ziel sei es, das Ansehen und die Wirkung der ADS zu stärken, hatte vor der Abstimmung die SPD-Fraktion erklärt. Der Gesetzentwurf schaffe die nötige Rechtssicherheit für das Besetzungsverfahren ihrer Leitung, zudem erweitere er ihre Beteiligungsrechte und kläre ihre Stellung im Verwaltungsgefüge. Durch die Ernennung der Leitung zum Bundesbeauftragten mit einer Amtszeit von fünf Jahren solle zudem die Unabhängigkeit der ADS gestärkt und von Regierungsmehrheiten entkoppelt werden.

Die Unionsfraktion machte hingegen auf Schwachstellen im Entwurf aufmerksam, die auch von den Sachverständigen in einer Anhörung angemerkt worden seien. Diese hätten insbesondere die Aufgabe des Prinzips der Bestenauslese gerügt, wenn künftig die Leitung der ADS durch den Bundestag gewählt würde. Um Minderheitenrechte bei der Wahl zu berücksichtigen, plädiere die CDU/CSU zudem gemäß ihres Änderungsantrags für ein Vorschlagsrecht der Fraktionen, so eine Vertreterin der Unionsfraktion während der Aussprache.

Die AfD-Fraktion äußerte grundlegende rechtliche Vorbehalte gegen die geplante Gesetzesänderung. Die angestrebte Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag verstoße aus ihrer Sicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da die Personalrekrutierung Aufgabe der Exekutive sei, meinte ein Mitglied der Fraktion. Rechtssicherheit könne so nicht geschaffen werden.

Die Linksfraktion signalisierte zwar grundsätzliche Zustimmung zur Gesetzesänderung, nannte jedoch auch Einwände im Detail. So müsse die fachliche Eignung und Erfahrung das entscheidende Kriterium für die Auswahl der oder des künftigen Antidiskriminierungsbeauftragten sein und nicht deren oder dessen Parteizugehörigkeit, betonte eine Linken-Abgeordnete. Zudem brauche es weitere Reformschritte. Die Fraktion sprach sich für die Umwandlung der Stelle in eine oberste Bundesbehörde aus, um ihre Unabhängigkeit langfristig zu sichern. Auch forderte sie eine bessere finanzielle und materielle Ausstattung sowie ein Verbandsklagerecht für die Stelle.

Vertreterinnen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP verteidigten den Entwurf gegen Kritik: Die Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag schaffe demokratische Legitimation, Transparenz und Rechtssicherheit. So könnten Konkurrentenklagen, die in der Vergangenheit zu einer langen Vakanz der Leitung und einer Schwächung der Stelle insgesamt geführt hätten, künftig verhindert werden. Die jetzt geplante Änderung des AGG sei nur der Anfang. Die Ampel plane weitere Reformen, um bestehende Schutzlücken im Gesetz zu schließen, so eine Grünen-Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf im Dokuments- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetzes/286174

Die Anhörung zum Gesetzentwurf als Video sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-pa-familie-gleichbehandlungsgesetz-890208
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 01.07.22


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