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Einnahmen aus Nebentätigkeiten


Transparency: Bundestag schiebe Transparenz bei Nebeneinkünften auf die lange Bank
Nichtregierungsorganisationen fordern in Offenem Brief Novellierung der Verhaltensregeln vor der Sommerpause

(22.06.11) - In einem Offenen Brief an Hermann Otto Solms, Vorsitzender der Rechtsstellungskommission und Vizepräsident des Deutschen Bundestags, sowie an die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen fordern die vier Nichtregierungsorganisationen Campact, LobbyControl, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland eine zügige Beratung der Novellierung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Die vier Nichtregierungsorganisationen drängen darauf, die Untergrenze von 1.000 Euro bei der Veröffentlichung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten beizubehalten.

Die vier Nichtregierungsorganisationen unterbreiten mit dem Offenen Brief einen Regelungsvorschlag, der sich eng an den bisherigen Beratungen der Rechtsstellungskommission orientiert und dennoch eine Offenlegung ab 1.000 Euro vorsieht. Wenn der ursprüngliche Vorschlag der Kommission lediglich missverständlich gewesen sei, wie es gehießen habe, dann stehe einer schnellen Beratung und Umsetzung noch vor der Sommerpause nichts im Wege.

Bereits am 14. April 2011 hat die Rechtsstellungskommission einen Vorschlag zur Änderung der Transparenzpflichten bei den Nebentätigkeiten veröffentlicht, der zwar einerseits mehr Transparenz bei Einkommen über 10.000 Euro gebracht hätte, andererseits sollten Einkommen unter 10.000 Euro unberücksichtigt bleiben.

Nach Protesten und der Übergabe von über 52.000 Unterschriften durch die vier Nichtregierungsorganisationen hat die Rechtsstellungskommission am 12. Mai 2011 beschlossen, die Beratungen fortzusetzen und eine einvernehmliche Regelung zu finden, die auch für mehr Transparenz im Bereich unter 10.000 Euro sorgt. Die vier Organisationen begrüßen dieses Bemühen und fordern eine zügige Umsetzung und nicht die Verschiebung auf die Zeit nach der Sommerpause, wie sie bereits diskutiert wird.

Zum Offenen Brief:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Offener_Brief_Nebeneinkuenfte_11-06-15.pdf
(Transparency: ra)

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Meldungen: Politik und Parteien

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  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

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