Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Unzulässig: Bierwerbung mit Gesundheitsbezug


LG Berlin: Aussagen auf der Webseite des Interessenverbandes Verein Deutscher Brauer-Bund e.V. seien als Werbung einzustufen
Internetauftritt lasse keine kritische Auseinandersetzung der Vor- und Nachteile von Bier erkennen

(01.09.11) - Das Landgericht Berlin hat dem Verein Deutscher Brauer-Bund e.V. untersagt, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Bier zu werben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass auf der Internetseite des Vereins Bierkonsum unter anderem mit einem verringerten Diabetes- und Krebsrisiko in Verbindung gebracht wurde. Das Urteil des LG Berlin vom 10.05.2011, 16 O 259/10, ist noch nicht rechtskräftig.

"Alkoholkonsum birgt Risiken, die Anbieter nicht verschleiern dürfen", so Vorstand Gerd Billen. Das Landgericht Berlin bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, dass die getroffenen Aussagen des Vereins als Werbung einzuordnen sind, auch wenn sie nicht auf ein spezielles Produkt, sondern Bier im Allgemeinen bezogen sind. Zudem lasse der Internetauftritt keine kritische Auseinandersetzung der Vor- und Nachteile von Bier erkennen, da diese völlig getrennt voneinander beleuchtet würden.

Der Verein hatte dort folgende Aussagen nach Angaben des vzbv veröffentlicht:

>> "Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken",

>> "Wer mäßig Alkohol trinkt, verringert die Gefahr, an Alters-Diabetes zu erkranken um rund 30 Prozent",

>> "Bier ist reich an Vitaminen und arm an Kalorien, es regt den Stoffwechsel und die Durchblutung an, stärkt die Knochen und mindert das Herzinfarktrisiko. Manchen Inhaltsstoffen des Hopfens wird sogar nachgesagt, sie könnten das Krebsrisiko mindern",

>> "Eine simple Möglichkeit die Knochen zu stärken und zu erhalten ist: jeden Tag ein Glas Bier trinken (…). Das ist vor allem für Frauen interessant: Osteoporose, einer Schwächung des Knochenbaus, von der verstärkt Frauen in den Wechseljahren betroffen sind, kann durch Bier vorgebeugt werden. Verantwortlich für diese Wirkung des Bieres ist die Gerste, in der das mineralische Silizium enthalten ist."

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nach der europäischen Health-Claims-Verordnung keine Angaben tragen, die einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen. Der vzbv hatte bereits Mitte 2010 zwei Brauereien abgemahnt und von ihnen Unterlassungserklärungen erhalten, die ebenfalls mit den positiven Wirkungen von Bier für die Gesundheit geworben hatten. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gewinnermittlung nach der Tonnage

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.10.2023 - IV R 13/22 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.

  • Wettbewerbsverstöße von Drittanbietern

    In dem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage der Reichweite der Haftung von Marktplatzbetreibern für Wettbewerbsverstöße von Drittanbietern hat jüngst das OLG Frankfurt am Main geurteilt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22 - nicht rechtskräftig). Es hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2022, Az. 3-12 O 42/21) zurückgewiesen.

  • Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 - VII R 10/20 weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen.

  • Aufwendungen für Ferienimmobilienanbieter

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.08.2023 - III R 59/20 entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen. Die Klägerin, eine Verwaltungs - und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, war im Streitjahr 2010 zu 100 Prozent an einer Firma (X) beteiligt, die Reisenden Ferienimmobilien über Kataloge, eine Internet-Plattform und über Vermittler, wie zum Beispiel Reisebüros anbot. Zudem war die Klägerin Organträgerin der X, weshalb ihr das Ergebnis der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet wurde.

  • Bestehen einer steuerlichen Organschaft

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 - I R 21/20 für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als ("neuer") Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als "alter" Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen