Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung schwerer & organisierter Kriminalität


Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen
Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln



Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen. Für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität ist diese Einigung von entscheidender Bedeutung. Die schwere und organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher müssen Behörden, die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat durchführen, häufig auch auf Informationen zu Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten zugreifen.

Die neuen Vorschriften werden den Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Informationen zu Konten ermöglichen, auf denen Kriminelle und Terroristen ihre Gelder oder Vermögenswerte halten oder verstecken. Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln. Ein schnelleres Aufspüren von Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, wird auch eine wirksamere Einziehung von Erträgen aus Straftaten ermöglichen.

In der neuen EU-Richtlinie ist Folgendes vorgesehen:
>> Direkter Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen erhalten über die zentrale Zugangsstelle, über die die Bankkontenregister miteinander vernetzt sind, direkten Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union. Dies wird es den Behörden ermöglichen, die Banken zu ermitteln, bei denen Verdächtige ihre Konten führen. Durch Datenschutzvorschriften wird sichergestellt, dass nur begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers bereitgestellt werden.
>> Ein gemeinsames Format für Transaktionsaufzeichnungen: Mit der Richtlinie wird ein gemeinsames Format eingeführt, in dem die Banken und Krypto-Unternehmen den Strafverfolgungsbehörden Informationen über Transaktionen – d. h. Transaktionsaufzeichnungen – zur Verfügung stellen. Die genaue Ausgestaltung des Formats wird in einem [delegierten Rechtsakt/Durchführungsrechtsakt] festgelegt. Der Zugang zu den einschlägigen Informationen wird im Einklang mit den nationalen Vorschriften und Verfahrensgarantien gewährt.

Hintergrund
Im Aktionsplan der Kommission für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde betont, dass eine EU-weite Vernetzung der nationalen zentralen Bankkontenregister erforderlich ist, um den Strafverfolgungsbehörden und zentralen Meldestellen einen schnelleren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern.

Dies wird auch in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion und in der EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung hervorgehoben. Darüber hinaus ergänzt die vereinbarte Richtlinie die Geldwäscherichtlinie, in der eine Vernetzung von Bankkontenregistern vorgesehen ist, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den vernetzten Registern gewährt wird.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen