Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Chinesische Politik und Wachstum in Europa


EU beschwert sich bei der WTO über China, um ihren High-Tech-Sektor zu verteidigen
China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein



Die Europäische Union leitete bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China ein, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen.

China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein, wenn ihre Patente beispielsweise von chinesischen Mobiltelefonherstellern illegal oder ohne angemessenen Ausgleich genutzt werden. Patentinhaber, die außerhalb Chinas vor Gericht gehen, werden in China oft mit erheblichen Geldstrafen belegt, wodurch sie unter Druck gesetzt werden, sich mit Lizenzgebühren unter den marktüblichen Sätzen zufrieden zu geben.

Diese chinesische Politik beeinträchtigt Innovation und Wachstum in Europa außerordentlich und nimmt europäischen Technologieunternehmen de facto die Möglichkeit, die Rechte auszuüben und durchzusetzen, die ihnen einen technologischen Vorsprung verleihen.

Valdis Dombrovskis, der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar, erklärte dazu: "Wir müssen die dynamische High-Tech-Industrie in der EU schützen, die ein Innovationsmotor ist, der unsere führende Rolle bei der Entwicklung künftiger innovativer Technologien sicherstellt. EU-Unternehmen steht es zu, ihr Recht zu fairen Bedingungen einzuklagen, wenn ihre Technologie illegal eingesetzt wird. Deshalb leiten wir WTO-Konsultationen ein."

Seit August 2020 erlassen chinesische Gerichte Entscheidungen – sogenannte Prozessführungsverbote ("anti-suit injunctions"), um Druck auf EU-Unternehmen mit High-Tech-Patenten auszuüben und diese Unternehmen daran zu hindern, ihre Technologien rechtmäßig zu schützen. Chinesische Gerichte greifen auch auf die Androhung hoher Geldstrafen zurück, um europäische Unternehmen davon abzuhalten, sich an ausländische Gerichte zu wenden.

Dadurch werden europäische High-Tech-Unternehmen bei der Verteidigung ihrer Rechte in erheblichem Maße benachteiligt. Chinesische Hersteller fordern diese Prozessführungsverbote, um von billigerem oder sogar kostenlosem Zugang zu europäischer Technologie zu profitieren.

Die EU hat diese Frage gegenüber China mehrfach zur Sprache gebracht, um eine Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Da die Maßnahmen Chinas nach Ansicht der EU nicht mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vereinbar sind, hat die EU Konsultationen bei der WTO beantragt.

Nächste Schritte
Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie innerhalb von 60 Tagen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.

Hintergrund
Bei den Patenten, um die es in diesem Fall geht, handelt es sich um standardessenzielle Patente (SEP). SEP sind Patente, die für die Herstellung einem bestimmten internationalen Standard entsprechender Waren unerlässlich sind. Da die Nutzung der durch diese Patente geschützten Technologien z. B. für die Herstellung von Mobiltelefonen obligatorisch ist, haben sich die Patentinhaber verpflichtet, diese Patente zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Hersteller zu vergeben. Ein Mobiltelefonhersteller sollte daher eine Lizenz (vorbehaltlich einer mit dem Patentinhaber ausgehandelten Lizenzgebühr) für diese Patente erhalten. Erhält ein Hersteller keine Lizenz und/oder verweigert er die Zahlung, kann sich der Patentinhaber auf diese Patente berufen und ein Gericht anrufen, um den Verkauf von Produkten, die diese nicht lizenzierte Technologie enthalten, zu untersagen.

Im August 2020 entschied das Oberste Volksgericht Chinas, dass chinesische Gerichte es Patentinhabern untersagen können, sich an ein nichtchinesisches Gericht zu wenden, um ihre Patentrechte durchzusetzen, indem diese Gerichte ein Prozessführungsverbot erlassen. Das Oberste Volksgericht entschied ferner, dass ein Verstoß gegen die Anordnung mit einer Geldstrafe von 130.000 EUR pro Tag geahndet werden kann. Seitdem haben chinesische Gerichte vier solcher Prozessführungsverbote gegen ausländische Patentinhaber erlassen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 05.05.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen