Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Emissionsreduktionsziele festgelegt


EU-Kommission begrüßt Einigung über ambitionierte EU-Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Lkw und Stadtbusse
Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa beschleunigen



Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge, die ab 2030 auf den EU-Markt gelangen. Die Verordnung setzt neue ehrgeizige Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 fest. Dank der neuen Emissionsnormen wird dieses Segment des Straßenverkehrssektors zum Übergang zur emissionsfreien Mobilität sowie zu den Klimaambitionen bis 2030 und zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen.

Mit der Einigung werden CO2-Emissionsreduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge um 45 Prozent für 2030–2034, 65 Prozent für 2035–2039 und 90 Prozent ab 2040 gegenüber dem Stand von 2019 festgelegt. Der Anwendungsbereich der Verordnung wird erweitert, und diese Normen gelten nun für fast alle Lastkraftwagen (ab 2035 auch Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen, Kipper oder Fahrmischer), Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger. Spezifische Emissionsreduktionsziele werden ab 2030 auch für Anhänger (7,5 Prozent) und Sattelanhänger (10 Prozent) festgelegt.

Um den Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa zu beschleunigen, müssen neue Stadtbusse die Emissionen ab 2030 um 90 Prozent reduzieren. Alle neuen Stadtbusse müssen bis 2035 emissionsfrei sein.

Nach der vorläufigen Einigung wird die Kommission bis 2027 die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung überprüfen. Diese Überprüfung wird sich mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleine Lastkraftwagen, einer Methode zur Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität, der Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und einer Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über deren gesamten Lebenszyklus befassen.

Die Einigung setzt ein weiteres klares Zeichen für Hersteller, Verkehrsunternehmen und Nutzer, um Investitionen in innovative emissionsfreie Technologien zu lenken und den Aufbau der Lade- und Tankstelleninfrastruktur zu fördern.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich geeinigt haben, nun noch förmlich annehmen. Danach werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Hintergrund
Die Kommission hat den Verordnungsentwurf im Februar 2023 vorgelegt, um ab 2030 geltende CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge festzulegen. Diese werden dazu beitragen, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und die Nachfrage nach importierten fossilen Brennstoffen zu senken. Auf Schwerlastfahrzeuge entfallen über 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU und mehr als 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 12.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen