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Datengesetz ergänzt Daten-Governance-Rechtsakt


Datengesetz: Die EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Vorschriften für eine faire und innovative Datenwirtschaft
Regelungen ermöglichen es den Nutzern vernetzter Geräte, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden



Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge vorgelegt, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet weiterhin Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen haben und damit bezahlen können, und um einen Rahmen für eine mögliche neue digitale Form des Euro zu schaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte. Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren eng mit der Europäischen Zentralbank zusammengearbeitet, um gemeinsam ein breites Spektrum politischer, rechtlicher und technischer Fragen zum digitalen Euro auf technischer Ebene zu prüfen.

Der Euro steht nach wie vor für die Einheit und die Stärke Europas. Im gesamten Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus nutzen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen seit nunmehr über zwei Jahrzehnten Euro-Münzen und -Banknoten als Zahlungsmittel. Obgleich einer Umfrage zufolge 60 Prozent der Befragten weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Bargeld zu verwenden, entscheiden sich doch immer mehr Menschen dafür, digital zu bezahlen. Dabei nutzen sie Karten und Anwendungen, die von Banken sowie von anderen Finanzunternehmen und Digitalunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Trend hat sich durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Kommission zwei sich unterstützende Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen. Dabei handelt es sich um

>> einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel: Er soll die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.

>> einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen: Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten privater Unternehmen – eine zusätzliche Option haben, durch die sie mit einer weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlichen Geldes im Euro-Währungsgebiet digital bezahlen können. Mit dem Vorschlag wird – nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.

Das Paket im Einzelnen

Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
Euro-Bargeld ist im Euro-Währungsgebiet "gesetzliches Zahlungsmittel". Mit diesem Vorschlag soll rechtlich verankert werden, was das in der Praxis bedeutet, wobei der besondere Schwerpunkt auf Akzeptanz und Zugang liegt. Obwohl die Akzeptanz von Bargeld im Euro-Währungsgebiet im Durchschnitt hoch ist, sind in manchen Mitgliedstaaten und Bereichen Probleme aufgetreten. Mittlerweile haben einige Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten beim Zugang zu Bargeld, beispielsweise aufgrund der Entfernung von Geldautomaten und der Schließung von Bankfilialen.

Mit dem Vorschlag soll gewährleistet werden, dass Bargeld im gesamten Euro-Währungsgebiet auch in Zukunft weithin angenommen wird und die Bürgerinnen und Bürger einen ausreichenden Zugang zu Bargeld haben, um auf Wunsch Barzahlungen leisten zu können.

Die Mitgliedstaaten werden eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten müssen. Sie werden verpflichtet sein, die Lage zu beobachten, darüber Bericht zu erstatten und Maßnahmen zu ergreifen, um möglicherweise festgestellte Probleme zu beheben. Die Kommission könnte bei Bedarf eingreifen und Maßnahmen vorgeben.

Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass jeder im Euro-Währungsgebiet seine bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen kann und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten hat. So wird die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, die in der Regel stärker auf Barzahlungen setzen, wie z. B. ältere Menschen, gewährleistet.

Digitaler Euro
Um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen, prüft die Europäische Zentralbank (EZB) die Möglichkeit der Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Auch andere Zentralbanken weltweit prüfen die Einführung einer digitalen Währung. Der digitale Euro würde den Verbrauchern zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen eine neue europaweite Zahlungslösung bieten. Dies bedeutet mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher und eine stärkere internationale Rolle für den Euro.
Wie das Bargeld gäbe es auch den digitalen Euro neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln wie Karten oder Anwendungen. Er würde wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen könnten im gesamten Euro-Währungsgebiet jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen.

Vor allem würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen, d. h. Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung geleistet werden, auch in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer bei Offline-Zahlungen in besonders hohem Maße gewährleistet: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden.

Banken und andere Zahlungsdienstleister in der gesamten EU würden den digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bereitstellen. Grundlegende Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würden für Privatpersonen kostenlos angeboten. Um die finanzielle Inklusion zu fördern, könnten Personen, die kein Bankkonto haben, bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung, z. B. einer lokalen Behörde, ein Konto eröffnen und unterhalten. Der digitale Euro wäre zudem leicht zu nutzen, auch für Menschen mit Behinderungen.

Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden (da die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für die Annahme von Zahlungen in digitalem Euro unverhältnismäßig wären).

Der digitale Euro könnte auch eine solide Grundlage für weitere Innovationen bilden, die es Banken beispielsweise ermöglichen würden, ihren Kunden innovative Lösungen anzubieten.

Die breite Verfügbarkeit und Nutzung von digitalem Zentralbankgeld wäre auch für die Währungshoheit der EU wichtig, insbesondere wenn andere Zentralbanken in aller Welt mit der Entwicklung digitaler Währungen beginnen. Sie ist auch vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Marktes für Kryptowährungen von Bedeutung.

Der Vorschlag enthält den Rechtsrahmen und die wesentlichen Elemente hinsichtlich des digitalen Euro. Dadurch würde die Europäische Zentralbank – nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – in die Lage versetzt, schließlich einen digitalen Euro einzuführen, der weithin nutzbar und verfügbar ist. Es obliegt der EZB zu entscheiden, ob und wann sie den digitalen Euro ausgibt. Dieses Vorhaben wird erhebliche weitere technische Arbeit seitens der EZB erfordern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23


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