Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen


Europäische Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zum besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
Benennung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums




Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Bekämpfung von Nachahmungen – sowohl online als auch offline – und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums angenommen. Die Empfehlung ist auch als "EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen" bekannt und zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einerseits und bewährte Verfahren sowie den Einsatz moderner Instrumente und Technologien andererseits zu fördern. Sie beinhaltet strategische Initiativen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Stärkung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und sieht spezielle Instrumente zur Stärkung der Resilienz und der Fähigkeit von Unternehmen vor, ihre immateriellen Vermögenswerte besser zu schützen, beispielsweise vor Cyberdiebstahl.

Einige der wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission in ihrer Empfehlung vorschlägt:

>> Benennung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und Ausweitung der Nutzung bestehender Instrumente wie des vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereitgestellten Portals zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IP Enforcement Portal, IPEP).

>> Aufforderung der Unterzeichner der Absichtserklärung über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet, den Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers" nach dem Gesetz über digitale Dienste zu beantragen und dadurch zu gewährleisten, dass ihre übermittelten Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten vorrangig behandelt werden. Die Unterzeichner und sonstige Anbieter von Vermittlungsdiensten werden aufgefordert, sich an der Überarbeitung der Absichtserklärung zu beteiligen.

>> Anpassung der Verfahren zur Bekämpfung neuer Praktiken bei Nachahmungen, Vorgehen gegen Probleme wie Spiegel-Sites mit dynamischen Anordnungen, Optimierung des Informationsaustauschs in Gerichtsverfahren und Gewährleistung eines angemessenen Schadensersatzes für materielle wie immaterielle Schäden.

>> Förderung der alternativen Streitbeilegung für alle Arten von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, die gerade im Falle grenzüberschreitender Streitigkeiten und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine ebenso kostengünstige wie wirksame Option darstellt.

>> Neubewertung und mögliche Anhebung der Höchststrafen für schwere Straftaten im Bereich des geistigen Eigentums.

>> Stärkung der Marktüberwachungsbehörden, damit diese Nachahmungen umfassender aufdecken und bekämpfen können.

>> Entwicklung von Verfahren zur schnelleren, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Lagerung und Entsorgung von Nachahmungen.

>> Anpassung der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums an künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Welten unter Nutzung der Blockchain-Technologie für die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und von Systemen zur Inhaltserkennung für die Ermittlung nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren.

>> Aufnahme von Inhalten zu geistigem Eigentum in die nationalen Lehr- und Ausbildungspläne, insbesondere für Ausbildungen und Studien in den Bereichen Strafverfolgung und Wirtschaftswissenschaften.

Einige der wichtigsten und besonders für KMU ausgelegten Werkzeuge, die die Kommission in ihrer Empfehlung vorschlägt:
>> Im Rahmen der Initiative der Kommission "KMU-Fonds", die das EUIPO umsetzt, werden KMU mit dem "IP Scan Enforcement”-Gutschein die Kosten für die Erstberatung durch Experten im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erstattet. Dieser neu eingeführte Dienst kann in Fällen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums oder zur Vermeidung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden.

>> Die Kommission wird ein Instrumentarium zur Verhinderung von Cyberdiebstahl entwickeln, mit dem Material und Schulungen zur Sensibilisierung bereitstellt werden. KMU werden so dabei unterstützt, auf Geschäftsgeheimnisse gerichtete Cyberangriffe (z. B. Hacking) zu verhindern oder darauf zu reagieren.

>> Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern aus der Industrie und den Mitgliedstaaten eine Checkliste mit Hilfestellungen zur Nutzung von KI für KMU entwickeln, ohne dass diese ihre immateriellen Vermögenswerte gefährden.

Nächste Schritte
Die Kommission wird gemeinsam mit dem EUIPO die Auswirkungen und die Umsetzung dieser Empfehlung genau überwachen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Auswirkungen der Empfehlung innerhalb von drei Jahren nach ihrer Annahme bewerten. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob angesichts der technologischen Entwicklungen und der Ergebnisse der Studie zur Durchsetzung, die die Kommission derzeit durchführt, zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Im Rahmen der Bewertung werden auch etwaige Auswirkungen der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste und der Empfehlung zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums untersucht.

Hintergrund
Die Empfehlung knüpft an den Aktionsplan für geistiges Eigentum von 2020 an, in dem sich die Kommission dazu verpflichtet hat, die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mit der Verabschiedung des Gesetzes über digitale Dienste und der Einrichtung eines Instrumentariums zur Bekämpfung von Nachahmungen, das mit dieser Empfehlung angenommen werden soll, zu verbessern.

Die veröffentlichte Empfehlung baut auf den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation auf, die zum Teil vom EUIPO über die EU-Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ermöglicht wurde und die mehrere Workshops mit Interessenträgern in den Jahren 2021 und 2022, eine Aufforderung zur Stellungnahme, ein hochrangiges Diskussionsforum auf Einladung von Kommissar Thierry Breton im Juni 2022, Sitzungen von Expertengruppen und den Internationalen Gipfel für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Juni 2023 beinhaltete.

Die Rechte des geistigen Eigentums spielen eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der EU, da Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums fast 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU ausmachen und rund 40 Prozent der Arbeitsplätze darauf entfallen. Leider sind Nachahmungen und Piraterie zu dringlichen Problemen geworden, die Investitionen und Innovationen für EU-Unternehmen untergraben und Risiken für Verbraucher und Umwelt darstellen. KMU sind in dieser Landschaft besonders gefährdet, da sie aufgrund von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums mit weitaus höherer Wahrscheinlichkeit scheitern als größere Unternehmen.

Das Problem der Nachahmungen geht über Luxusgüter hinaus und betrifft Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Kosmetika und Textilien bis hin zu wesentlichen Ersatzteilen für Windturbinen, Züge und Flugzeuge. Im Jahr 2019 machten nachgeahmte Produkte fast 6 Prozent aller EU-Einfuhren aus und erreichten einen Wert von 119 Mrd. EUR, was zu einem geschätzten Verlust von 670.000 direkten Arbeitsplätzen und von 15 Mrd. EUR an Steuereinnahmen führte.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 04.06.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen